Stahl statt Holz – Fußgängerstege werden ausgetauscht
Die 4 Holzstege über den Schlierbach im Bereich der Ortslage müssen in nächster Zeit ausgewechselt werden. Bei der routinemäßigen Brückenprüfung durch den TÜV waren Mängel festgestellt worden, die einen Austausch in den kommenden Jahren erfordern. Das Holz der Brückenträger ist an manchen Stellen in Mitleidenschaft gezogen. Aus diesem Grund wollte der Gemeinderat bei den neuen Brücken auf eine Stahlkonstruktion statt der Holzkonstruktion ausweichen. Der Vorschlag des Brückenplanes und von Herrn Mezger, dem städtebaulichen Berater, wenigstens Geländer und Belag weiterhin in Holz auszuführen, fand im Gemeinderat keine Mehrheit. Die Brücken sollen ein Stahlgeländer erhalten, als Boden ist nun eine Gussasphaltwanne mit Spliteinstreuung oder Kunststoffbelag geplant. Ob im kommenden Jahr nur 2 oder alle 4 Brücken ausgetauscht werden, wird sich noch zeigen. Der Gemeinderat beschloss, alternativ den Bau von 2 und von 4 Brücken auszuschreiben. Wenn sich bei der gleichzeitigen Beauftragung von 4 Brücken deutliche Kosteneinsparungen ergeben, sollen die Brücken in einem Zug ausgetauscht werden.
Einstieg in das Energiemanagement
Bereits in den 90er Jahren hat die Gemeindeverwaltung ein Ingenieurbüro beauftragt, sämtliche energieverbrauchende Anlagen in technischer Hinsicht zu überprüfen. Die dabei entstandenen Einsparungen waren Teil der Vergütung. Angesichts steigender Energiepreise werden noch größere Bemühungen bei der Energieeinsparung erforderlich. Auch innerhalb des Gemeindeprojekts „nachhaltige Bürgerkommune“ ist das Energiemanagement ein wesentlicher Baustein bei den zu bearbeitenden Themen. Ein stetiger Blick auf die Energiekosten, auf mögliche Einsparungen und auf alternative Energien muss Teil eines Energiemanagements sein, einmalige Einsparbemühungen reichen nicht mehr aus. Zusammen mit rund 10 Gemeinden aus dem Voralbgebiet steigt die Gemeinde Schlierbach nun in das Energiemanagement weiter ein. Der Gemeinderat stimmte einer entsprechenden Vereinbarung mit der KEA (Klimaschutz und Energieagentur Baden-Württemberg) zu, wobei zunächst 9 Gebäude vom Energiemanagement erfasst werden (Rathaus, Feuerwehrmagazin, Schule, Kindergärten, Dorfwiesenhalle, Sporthalle Bergreute, Aussegnungshalle, Bürgerhaus). Alle beteiligten Kommunen haben eine Grundvergütung in Höhe von 26.000 € zzgl. MwSt. zu leisten. Auf Schlierbach entfallen 3.839,27 €. Zur Abdeckung der verbleibenden Kosten der KEA wird den Auftraggebern eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 50% der für das laufende Vertragsjahr nachgewiesenen von der KEA erwirkten Kosteneinsparungen in Rechnung gestellt. Überschreitet die Beteiligungsvergütung eine Höchstgrenze reduziert sich die Beteiligungsvergütung. Derartige Beteiligungsmodelle sind bei Energieeinsparungsmaßnahmen durchaus üblich.
Die KEA wird nur für 3 Jahre diese Aufgabe übernehmen. In dieser Zeit sollen die größten Einsparungen erzielt werden. Danach wird das Energiemanagement voraussichtlich in die Rathausverwaltung übergehen. Ob das Energiemanagement später auf eine in der Gründung befindlichen Kreisagentur übertragen wird, müsste dann zu gegebener Zeit geprüft werden.
Die Vereinbarung beinhaltet u.a. folgende Leistungen:
Ø Regelmäßige Begehung der gemeinsam festgelegte Objekte mit
s Sichtkontrolle und Funktionskontrolle der technischen Einrichtungen, ggf.
Optimierung von Regelungseinstellungen vor Ort in Absprache mit den
Hausmeistern
Ÿ Kontrollgang durch das Gebäude
Ÿ Erstellung eines Begehungsprotokolls und Festhalten von Schwachstellen, sowie
notwendiger Instandsetzungen
Ÿ Überwachung der Beseitigung evtl. festgelegter Schwachstellen
ØBeschaffung von Witterungsdaten für jedes Vertragsjahr
ØEingabe/Ergänzung der Gebäudestammdaten in einem EDV-Programm
ØSchriftliche Sofortmeldung über auffälligen Mehrverbrauch sowie über notwendige In-
standsetzungen an Auftraggeber.
ØRegelmäßige Information der Hausmeister oder sonstigen Gebäudeverantwortlichen
über Zielsetzung, Methodik und Fortgang des Projekts und die laufenden Erfahrungen.
ØEinweisung der Hausmeister in technische Systeme, soweit erforderlich.
ØErstellung und Fortschreibung eines jährlichen Energieberichts für die erfassten Ob-
jekte entsprechend der im Leitfaden „Energiemanagement kommunaler Liegenschaften“
des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg vorgegebenen Struktur mit folgenden
Inhalten:
Ø Regelmäßige Begehung der gemeinsam festgelegte Objekte mit
s Sichtkontrolle und Funktionskontrolle der technischen Einrichtungen, ggf.
Optimierung von Regelungseinstellungen vor Ort in Absprache mit den
Hausmeistern
Ÿ Kontrollgang durch das Gebäude
Ÿ Erstellung eines Begehungsprotokolls und Festhalten von Schwachstellen, sowie
notwendiger Instandsetzungen
Ÿ Überwachung der Beseitigung evtl. festgelegter Schwachstellen
ØBeschaffung von Witterungsdaten für jedes Vertragsjahr
ØEingabe/Ergänzung der Gebäudestammdaten in einem EDV-Programm
ØSchriftliche Sofortmeldung über auffälligen Mehrverbrauch sowie über notwendige In-
standsetzungen an Auftraggeber.
ØRegelmäßige Information der Hausmeister oder sonstigen Gebäudeverantwortlichen
über Zielsetzung, Methodik und Fortgang des Projekts und die laufenden Erfahrungen.
ØEinweisung der Hausmeister in technische Systeme, soweit erforderlich.
ØErstellung und Fortschreibung eines jährlichen Energieberichts für die erfassten Ob-
jekte entsprechend der im Leitfaden „Energiemanagement kommunaler Liegenschaften“
des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg vorgegebenen Struktur mit folgenden
Inhalten:
Bei Bedarf erstellt der AN einen Energieausweis für öffentliche Gebäude nach Energie-
einsparverordnung (EnEV). Dieser Energieausweis wird entweder nach dem Energie-
verbrauch oder nach dem Energiebedarf berechnet.
einsparverordnung (EnEV). Dieser Energieausweis wird entweder nach dem Energie-
verbrauch oder nach dem Energiebedarf berechnet.
Eine Zusammenarbeit mit den Voralbgemeinden bringt für die Gemeinde Schlierbach Vorteile in jeder Hinsicht. Zum einen erfolgt ein Erfahrungsaustausch und zum andern ergeben sich bei dem Vertrag mit der KEA deutliche finanzielle Vorteile. Insofern hat der Vertrag über das Energiemanagement für die Gemeinde keinerlei Risiken und soll selbst auf kürzere Sicht finanzielle Vorteile für die Gemeinde bringen. Für das Vorhaben der Voralbkommunen soll ein Antrag auf Förderung aus einem Bundesprogramm gestellt werden. Sofern der Zuschussantrag genehmigt werden sollte, wird nicht nur die Vorabuntersuchung sondern auch die Umsetzung gefördert.
Was sonst noch interessiert
Die Neugestaltung des Rathausplatzes wurde abschließend beraten, statt eines Baumstandortes wird auf der Südseite des Rathauses eine Pflanzfläche ausgewiesen.
Der Gemeinderat stimmte einer Vereinbarung mit dem Jugendamt des Landkreises über die Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung zu.
Irritationen gab es wegen der Linierung auf dem neuen Kunstrasenplatz. Bei einer folgenden Ortsbesichtigung am Dienstag ergab sich dann, dass die Linierung in Ordnung ist und den Vorgaben des Fußballverbandes entspricht. Damit nicht 2 mobile Fußballtore verwendet werden müssen, soll für ein Kompaktspielfeld, das von einigen Jugendmannschaften genutzt wird, eine ergänzende Linierung eingebracht werden. Wegen der Lieferzeit für die Linien können diese Arbeiten erst in ca. 2 Wochen ausgeführt werden. Anschließend erfolgt die Besandung.
