Die Neufassung des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) ist rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft getreten und regelt nunmehr gesetzlich verpflichtend, dass zwischen den Standortgemeinden und den Wohnsitzgemeinden ein Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder zu erfolgen hat. Dies bedeutet, dass für Kinder die außerhalb der Wohnsitzgemeinde betreut werden, ein Ausgleich an die Gemeinde oder Stadt, in der die Betreuung in Anspruch genommen wird, bezahlt werden muss.
Auf der Grundlage gemeinsam festgelegter durchschnittlicher Platzkosten je Betreuungsart und -umfang wurden vom Städtetag und vom Gemeindetag gemeinsame Empfehlungen erarbeitet. Diese gelten für den Zeitraum ab 01.01.2009 bis 31.12.2011. Da sich die Finanzausgleichszuweisungen jährlich ändern, werden die gemeinsamen Empfehlungen diesbezüglich jährlich fortgeschrieben und veröffentlicht. Eine Abrechnung nach den pauschalierten Empfehlungen des Gemeindetags und des Städtetags erspart der Verwaltung einen überdurchschnittlich hohen Verwaltungsaufwand, der durch eine Spitzabrechnung entstehen würde.
Mittlerweile hat der Gemeindetag einen öffentlich-rechtlichen Vertrag für jeden Landkreis vorbereitet, mit welchem sich die Städte und Gemeinden innerhalb des Landkreises wie auch kreisübergreifend auf die Umsetzung des Interkommunalen Kostenausgleiches in Form der empfohlenen Pauschalbeträge verpflichten. Die Ausgleichbeträge liegen zwischen 1.040 € pro Jahr bei der Betreuung in einem Regelkindergarten (Ü3) und 8.340 € bei einer betreuung in eine Ganzzagskrippe (U3).
Der Gemeinderat stimmte der Unterzeichnung des Vertrages zu.
Was sonst noch interessiert
Die Arbeiten für die Erneuerung der Steuerungstechnik im Regenüberlaufbecken E wurde an die günstigste Bieterin, die Firma Severin aus Schlierbach, zum Angebotspreis von rd. 17.000 € vergeben.
Die technische Betriebsführung für die Schlierbacher Wasserversorgung wurde zum 01.08.2002 der Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF) übertragen. In der letzten Sitzung vergab der Gemeinderat die Arbeiten für Wartung und Reinigung der rund 350 Hydrantenschächte ebenfalls an die EVF. Gemäß den technischen Vorschriften für die Inspektion von Trinkwasserrohrnetzen der öffentlichen Wasserversorgung und der zugehörigen Betriebseinrichtungen, ist für diese Anlagen in regelmäßigen Abständen eine Inspektion durchzuführen; hiervon umfasst ist auch die Reinigung der Hydrantenschächte sowie die Überprüfung der ordnungsgemäßen Beschilderung. Bei einem Wartungsintervall von 7 Jahren fallen jährlich Kosten von 9.200 € an.
Blutspenderehrung
Text mit Foto finden Sie unter nachstehendem Link
