Gemeinderat stimmt Werkrealschulstandort zu
Der Landtag hat am 30.07.2009 mit der Änderung des Schulgesetzes die Werkrealschule als neuen Schultyp neben Hauptschule, Realschule und Gymnasium eingeführt. Die Werkrealschule ist ein auf sechs Schuljahre angelegter Bildungsgang. Er schließt nach der zehnten Klasse mit der mittleren Reife ab, kann aber auch bereits nach der neunten Klasse mit der Hauptschulprüfung beendet werden. Der mittlere Bildungsabschluss der Werkrealschule ist dem Realschulabschluss - zumindest dem Gesetz nach - gleichwertig. Prägendes Merkmal der neuen Werkrealschule soll die Verzahnung mit der Berufsfachschule und eine starke berufliche Orientierung sein.
Die Werkrealschule muss - zumindest in den Klassenstufen fünf bis neun - zwingend zweizügig geführt werden. Der Klassenteiler beträgt momentan zweiunddreißig Schüler und soll bis zum Jahr 2016 sukzessiv auf achtundzwanzig Schüler abgesenkt werden. Die Werkrealschule kann auf mehrere Standorte verteilt werden. Damit wurde die formelle Voraussetzung dafür geschaffen, dass sich mehrere Gemeinden zusammenschließen können, um eine gemeinsame Werkrealschule einzurichten. Solche Überlegungen sind deshalb zwischen den Gemeinden Aichelberg, Albershausen, Hattenhofen, Schlierbach und Zell u. A. erfolgt. In mehreren Gesprächen zwischen den beteiligten Bürgermeistern wurden verschiedene Möglichkeiten erörtert. Bei einer Beteiligung der vorgenannten fünf Gemeinden sind die notwendigen Schülerzahlen für die Einrichtung einer Werkrealschule vorhanden. Es wäre grundsätzlich denkbar, dass die Klassenstufen fünf bis sieben nicht nur horizontal auf verschiedene Schulstandorte verteilt werden können, sondern auch vertikal. Das heißt, dass beispielsweise die Klassen fünf bis sieben einzügig in Zell u. A. unterrichtet werden könnten, die weiteren Klassen fünf bis sieben entweder in Albershausen oder in Schlierbach zum Unterricht gehen. Nach den Vorschriften des Gesetzes ist es zwingend erforderlich, die Klassenstufen acht bis zehn an einem Schulstandort zu unterrichten. Zentrales Argument für einen Standort der Klassenstufen acht bis zehn sind die in diesen Klassenstufen einsetzenden Wahlpflichtfächer und der teilweise Besuch der Berufsfachschule in Klasse zehn. Die Klassenstufen acht bis zehn könnten dann entweder in Albershausen oder in Schlierbach geschult werden.
Zur Einrichtung einer Werkrealschule bedarf es eines Antrages des Schulträgers bis Ende November. Im Falle einer Kooperation wäre es zwingend notwendig, dass alle an der Kooperation beteiligten Gemeinden gleichlautende Gemeinderatsbeschlüsse herbeizuführen hätten, die den Antrag auf Einrichtung einer Werkrealschule beinhalten
Die Gemeinderätinnen/Gemeinderäte der o. g. Gemeinden haben in einer gemeinsamen Sitzung Ende September die Problematik erstmals gemeinsam erörtert. Als Ergebnis dieses Gespräches kann festgehalten werden, dass die Gemeinden Albershausen, Hattenhofen und Schlierbach uneingeschränkt hinter einer Kooperation zur Einrichtung einer Werkrealschule zusammen mit den Gemeinden Aichelberg und Zell u. A. stehen.
Der Gemeinderat stimmte einer Kooperation zur Einrichtung einer gemeinsamen Werkrealschule als Ganztagesschule zwischen den Gemeinden Aichelberg, Albershausen, Hattenhofen, Schlierbach und Zell u. A. zu. Die Verwaltung wurde ermächtigt, einen entsprechenden gemeinsamen Antrag der fünf Gemeinden beim Regierungspräsidium Stuttgart zu stellen.
Kommunales Kinderhaus zwischen Schule und Dr.-Irmgard-Frank-Kindergarten tritt in Planungsphase
Das Anfang 2009 beschlossene Gesetz zum Ausbau der Kindertagesbetreuung hat zum Ziel, das Angebot an Kleinkindbetreuungsplätzen zu erweitern und zwar ausgerichtet an einem bundesweit durchschnittlichen Bedarf an Plätzen für 35 % der unter 3-jährigen Kinder. Gekoppelt ist dieses Gesetz mit einem Investitionsprogramm des Bundes, das durch Zuschüsse für Investitionen in Kindertageseinrichtungen die Umsetzung erleichtern soll. Der Raumbedarf für die Kleinkindbetreuung kann nur durch den Bau neuer Räumlichkeiten erfüllt werden.
Der beauftragte Architekt Kurz vom Architekturbüro Baldauf in Stuttgart hatte zu prüfen, an welchen Standorten in Schlierbach ein Neu- bzw. An- und /oder Umbau für die U3-Betreuung möglich ist. Dabei ist mit zu bedenken, dass der Dr.-Irmgard-Frank-Kindergarten für eine weitere Betriebserlaubnis einen Ruhe-/ Schlafraum und einen Essbereich benötigt und außerdem die Schule auch keinen Essbereich / Mensa anzubieten hat, obwohl die Zahl der über Mittag zu betreuenden Grundschüler weiter angestiegen ist.
Der Standort Schule / Dr.-Irmgard-Frank-Kindergarten stellt sich als ideal dar, weil dort alle anstehenden Probleme in einer einzigen „Baustelle“ gelöst werden können. Die Prüfungen der weiteren möglichen Standorte „Kindergarten Max-Eyth-Straße“ und „Schulpavillon“ ergaben, dass bei beiden Standorten ein Umbau zu Krippengruppen möglich wäre, aber um den Raumanforderungen zu genügen, noch ein Anbau hinzukommen müsste. Wenn man davon ausgeht, dass der Standort Hauptschule Schlierbach erhalten bleibt, dann wird auch der Pavillon weiterhin für schulische Zwecke benötigt werden und steht nicht für einen Umbau zur Verfügung. Die Um-/Anbaukosten am Schulpavillon und im Kiga Max-Eyth-Straße einschließlich der Kosten für den noch zusätzlich nötigen Anbau an den Dr.-Irmgard-Frank-Kindergarten (Ruhe-/Schlafraum, Essbereich) liegen höher als die Kosten eines Neu-/Anbaus an Schule und Dr.-Irmgard-Frank-Kindergarten.
Nicht nur aus wirtschaftlicher sondern auch aus pädagogischer Sicht erfüllt der Standort Schule / Dr.-Irmgard-Frank-Kindergarten die Anforderungen. Die Umsetzung des Bildungs- und Orientierungsplanes für Baden-Württemberg ist in der pädagogischen Praxis oberstes Gebot. Zur Förderung in den breit angelegten Entwicklungsfeldern ist ein differenziertes Raumangebot- und ein großer Personalpool nötig, was eine mehrgruppige Einrichtung selbstverständlich bietet. Es besteht sowohl die Möglichkeit des Lernens in altersgleichen Gruppen, als auch in altersgemischten Gruppen. Der Standort für die U3-Betreuung sollte einerseits von Kindergarten und Schule soweit abgeschirmt sein, dass sich eine heimelige Atmosphäre schaffen lässt, andererseits ist die räumliche Nähe zum Kindergarten, wenn die Kinder dorthin wechseln von großem Vorteil. Übergänge lassen sich dadurch fließend gestalten. Das wird dann durch die Kooperation Kindergarten – Grundschule fortgesetzt. Dies verdeutlicht, dass eine räumliche Nähe zu bereits vorhandenen Betreuungseinrichtungen die Vernetzung untereinander begünstigt und eine Weiterentwicklung der Betreuungskonzeption fördert.
Auch organisatorisch hat der Standort Schule / Dr.-Irmgard-Frank-Kindergarten Vorteile. Für Eltern ist es zunehmend wichtig, dass die Kindertageseinrichtungen ein möglichst flexibles Angebot an Öffnungszeiten bieten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Blick haben. Dies lässt sich unter dem Dach einer großen Einrichtung leichter organisieren, weil Personal hier bedarfsgerecht eingesetzt werden kann.
An die Baumaterialien, die in einem Gebäude für Kleinkinder verwendet werden, sollten deutlich höhere ökologische Anforderungen gestellt werden als sonst üblich, da Kinder bekanntlich sensible Nutzer sind. Der Mehraufwand für die Verwendung von über dem Standard liegenden Materialien dürfte in vertretbarem Rahmen liegen.
Neue Bauvorhaben müssen in energetischer Hinsicht auf Zukunft ausgerichtet sein. Deshalb schlug die Verwaltung vor, für einen Neubau Passivhausstandards anzustreben. Konkret sollte der Wärmeverbrauch nicht wesentlich höher sein als 20 kW / m² / a. Dieser Standard ist nur bei Neubauten zu erreichen. Der dadurch entstehende Mehraufwand amortisiert sich durch die zukünftig niedrigeren Betriebskosten. Die Verwaltung geht davon aus, dass die vorhandene Heizzentrale den zusätzlich erforderlichen Energiebedarf eines Anbaus ohne Weiteres abdecken kann.
Schon im Vorfeld war ein „Arbeitskreis U3-Betreuung“ gegründet worden der sich aus Eltern / Elternbeiräten aus Kindergärten und Schule, Lehrer, Erzieherinnen, Gemeinderäten und der Gemeindeverwaltung zusammensetzt. Die überwiegende Anzahl der Teilnehmer sprach sich dabei als idealen Standort für die U3-Betreuung für einen Anbau an den Dr.-Irmgard-Frank-Kindergarten aus. Die teilnehmenden Elternvertreter des Kindergarten Max-Eyth-Straße plädieren für den Erhalt ihrer Einrichtung.
Die Kosten für einen Neubau zwischen Dr.-Irmgard-Frank-Kindergarten und Schule, in dem alle erforderlichen Räumlichkeiten untergebracht sind, werden auf 1.335.527 € geschätzt. Im Vergleich dazu liegt die Kostenschätzung für einen Umbau und Erweiterung des Max-Eyth-Kindergarten zur Unterbringung der Kinderkrippe und die Kosten für die Erweiterungen an Kindergarten und Schule bei 1.353.528 €.
Nicht enthalten in den Schätzungen sind die Kosten für besondere bauliche Anforderungen, wie Passivhaus-Standards, biologisches Bauen, Gründungserschwernisse usw.. Diese Kosten können dann im Entwurf ermittelt werden.
Folgende Förderbeiträge je zusätzlich geschaffenem Betreuungsplatz sind zu erwarten:
- bei Neubau 12.000 €
- bei Umbau 7.000 €
- bei Umwandlung 2.000 €
höchstens jedoch 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bei Investitionen für Mehrzweckeinrichtungen ist nur der Anteil zuwendungsfähig, der auf die Schaffung zusätzlicher U3-Betreuungsplätze entfällt.
Die Vertreterin des Kommunalverbandes Jugend und Soziales (früher Landesjugendamt) würde es begrüßen, wenn die Realisierung der U3-Betreuung rasch in Angriff genommen wird, zumal auch die von ihr erteilte Betriebserlaubnis für den Dr.-Irmgard-Frank-Kindergarten von einem zusätzlichen Ruheraum abhängig ist. Nach einer Besichtigung der Örtlichkeiten favorisiert sie eindeutig einen Anbau an Schule und Kindergarten.
Der Gemeinderat beauftragte die Gemeindeverwaltung mit deutlicher Mehrheit, die Planungsphase am Standort Schule / Dr.-Irmgard-Frank mit folgenden Vorgaben zu veranlassen:
- Erstellung von zwei Gruppenräumen und den erforderlichen Nebenräumen für die U3-Betreuung
- Ruheraum für den Dr.-Irmgard-Frank-Kindergarten
- Gemeinsame Mensa für Kindergarten und Schule mit den erforderlichen Nebenräumen
- Teambesprechungsraum Kindergarten und U3-Betreuung
- Gemeinsam nutzbarer Mehrzweckbereich für Kindergarten und U3-Betreuung
- Schüleraufenthaltsraum / Bücherei, multifunktional nutzbar
- nach ökologisch und energetisch gültigen Standards
Für die Maßnahme werden im Haushaltsplan 2010 Mittel vorgesehen.
Abwasserbeseitigung bei den Aussiedlerhöfen
Nach Auffassung des Umweltministeriums – festgehalten in der Verwaltungsvorschrift Abwasserbeseitigung ländlicher Raum – ist aus seuchenhygienischen Gründen die landwirtschaftliche Verwertung von häuslichem Abwasser aus geschlossenen Gruben von landwirtschaftlichen Einzelgehöften nicht mehr auf Dauer vertretbar. Eine generelle Ausbringung von häuslichem Abwasser auf landwirtschaftliche Flächen (dafür geeignetes Grün- und Ackerland) kann nur noch als Übergangslösung bis 31.12.2009 geduldet werden. Das Ausbringungsverbot ist damit begründet, dass eine schadlose Verwertung von häuslichem Abwasser grundsätzlich nicht möglich ist und die Selbstreinigungskraft der Böden begrenzt ist. Eine entsprechende Bekanntmachung ist bereits am 03.04.2009 im Mitteilungsblatt der Gemeinde Schlierbach erfolgt.
Vom Ausbringungsverbot betroffen sind folgende Verwertungen von häuslichem Abwasser:
- aus separaten Fäkalgruben
- aus gemeinsamen Gruben für Fäkal- und sonstigem häuslichen Abwasser
- aus Jauche-/Güllegrube mit gemeinsamer Lagerung von häuslichem Abwasser (mit und ohne Fäkalabwasser).
Sofern bei betroffenen landwirtschaftlichen Anwesen ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation nicht durchführbar ist, bestehen folgende alternative Möglichkeiten:
- Abfuhr des Inhalts der geschlossenen Grube(n) auf die kommunale Kläranlage
- Bau einer Kleinkläranlage
- Nachrüstung einer evtl. bestehenden Mehrkammergrube auf den Stand der Technik bzw. Herstellung einer Mehrkammergrube mit Ablauf in ein geschlossenes System
- Bau einer geschlossenen Grube und Abfuhr des Inhalts auf die Kläranlage
- Abkopplung der geschlossenen Grube von der Güllegrube und Abfuhr des Inhalts auf die Kläranlage.
Die Schlierbacher Aussiedlerhöfe sind nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen, da ein Anschluss technisch sehr aufwändig und damit sehr kostenintensiv wäre. Für die Tannenhöfe (3 Hofstellen) wurde ein Anschluss geprüft. Nach einer Kostenschätzung von Herrn Vogelgsang beläuft sich der Anschluss im Freispiegelgefälle auf rd. 159.000 €. Die beitragsrechtliche Situation muss noch eingehend geprüft werden.
Für den Fall, dass die Höfe nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, müsste das Abwasser in geschlossenen Gruben gesammelt und dann zur Kläranlage gebracht werden. Dafür sind mit den Eigentümern der Hofstellen öffentlich-rechtliche Vereinbarungen abzuschließen. Hierzu müssen an der Kläranlage Umbauten vorgenommen werden, deren Kosten sich auf ca. 5.000 bis 8.000 € belaufen werden.
Mit den Eigentümern der Tannenhöfe wurde die Situation bereits erörtert. Die Eigentümer der weiteren Aussiedlerhöfe wurde über die rechtliche Situation informiert und um Stellungnahme gebeten, ob die gegebenenfalls vorhandenen Kleinkläranlagen dem Stand der Technik entsprechen oder künftig das Abwasser ebenfalls zur Kläranlage gebracht werden muss. In jedem Fall sind auf der Kläranlage die erforderlichen Umbauten durchzuführen, dass das angelieferte Abwasser aufgenommen werden kann.
In einer Vorberatung im Technischen Ausschuss war man sich einig, einen Anschluss der Tannenhöfe an das öffentliche Kanalnetz aus Kostengründen zunächst nicht vorzunehmen. Nachdem ein Leitungsträger jedoch signalisiert hat, in absehbarer Zeit ein Erdkabel vom Gewerbegebiet zu den Tannenhöfen zu verlegen, soll in diesem Zusammenhang der Anschluss kostenmäßig nochmals geprüft werden. Den erforderlichen Umbaumaßnahmen an der Kläranlage stimmte der Gemeinderat zu.
Genehmigung des forstwirtschaftlichen Betriebsplans 2010
Einstimmig genehmigte der Gemeinderat den forstwirtschaftlichen Betriebsplan 2010. Im einzelnen geht der Betriebsplan von folgenden Maßnahmen aus:
Ernte von Forsterzeugnissen:
Fortführung der Durchforstung auf einer Restfläche im Gebiet „Gutermann“ mit einer Gesamtnutzung von ca. 30 Fm (Brennholz), Räumung einzelner Buchen (rund 30 Fm Brennholz) und planmäßige Räumung von rund 100 Fm Fichte im Bereich „Tannengarten“ sowie Fortführung der Durchforstung im Gebiet „Berg“ mit einer Gesamtnutzung von ca. 150 Fm (Brennholz) mit dem Schwerpunkt Kronenpflege der Eiche und Lärche auf einer Restfläche von ca. 50% der Abteilung.
Kulturen:
Soweit im Jahr 2010 wieder mit normalen Verhältnissen gerechnet werden kann, was die Wuchsdynamik und die Begleitflora anbelangt, wird man ohne Pflegemaßnahmen auskommen.
Forstschutz:
Wie bereits in den Vorjahren kann auch im Forstwirtschaftjahr 2009 auf eine Planung verzichtet werden, da die betreffenden Kulturen weitgehend geschützt sind, bzw. außerhalb der Reichweite der Rehe liegen. Sofern durch einen Borkenkäferbefall Kosten entstehen sollten, sind diese im Regelfall durch entsprechende Holzerlöse gedeckt.
Bestandspflege:
Nach dem Schwerpunkt der Bestandspflege in 2008 ist nun im Bereich „Gutermann“ ein nächster Block mit entsprechenden Maßnahmen geplant; Fördergelder zur Jungbestands-pflege sind beim Land beantragt.
Erschließung:
Die Forstwege in Schlierbach sind in einem ordentlichen Zustand; Ausgaben sind für das Mulchen der Wegränder eingeplant. Sollten zudem noch Schlaglöcher auftreten, werden auch diese instandgesetzt.
Versicherungen, Abgaben Beiträge / Verwaltung:
Diese Ausgaben fallen unabhängig vom laufenden Betrieb an und sind mit festen Beträgen eingeplant.
Der vom Kreisforstamt Göppingen erstellte Haushaltsplan für das Jahr 2010 ist bei geplanten Einnahmen von 18.300 € und geplanten Ausgaben von 18.200 € nahezu ausgeglichen.
Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2010
Der Haushaltsplanentwurf weist Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 13.796.589 € aus; davon entfallen 9.493.873 € auf den Verwaltungshaushalt und 4.302.716 € auf den Vermögenshaushalt. Daneben ist eine moderate Anpassung des seit 2004 unveränderten Hebesatzes der Grundsteuer B um 20 Prozentpunkte vorgesehen, was einer Steigerung von 6,7% innerhalb von 6 Jahren entspricht.
Einleitend stellte Bürgermeister Schmid die Projekte vor, die im kommenden Haushaltsjahr durchgeführt bzw. fortgesetzt werden sollen:
- Weiterer Zuschuss zur Schulhofneugestaltung
- Bau eines „Kinder- und Bildungshauses“
- Fortführung der Sanierung der Dorfwiesenhalle
- Ortskernsanierung II:
- Sanierung der Hölzerstraße
- Neuordnung und Erschließung „Westlich der Hölzerstraße“
- Grünanlage „Karl-Auwärter-Platz“
- Abbruch und Freilegung Hauptstraße 5 - 9
- Erschließung des „Auwärter-Areals“
- Planungskosten für die Erschließung „Vor der Sommerweide II“
- Grunderwerb zur Erweiterung der Friedhofsfläche·
- Errichtung einer weiteren Photovoltaikanlage auf dem Dach der GHS
Anschließend informierte Kämmerer Steffen Mayer über die Kennzahlen des Haushaltsentwurfs.
So bilden die Umlagezahlungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs und an den Landkreis mit insgesamt 4,3 Mio. € nicht nur den größten Ausgabeposten, sondern machen mit mehr als 45% fast die Hälfte aller Ausgaben des Verwaltungshaushalts aus.
Grund für diese Entwicklung ist die Systematik des Finanzausgleichs; demnach werden die noch hohen Steuereinnahmen des Jahres 2008 mit zweijähriger Verzögerung für die Umlageberechnung 2010 herangezogen.
Trotz einer unterstellten tariflichen Lohnsteigerung gelingt es, die Höhe der Personalausgaben mit 1,74 Mio. Euro gegenüber 1,73 Mio. Euro im Vorjahr weitgehend „einzufrieren“. Dies ist im wesentlichen auf die freiwillige Reduzierung des Beschäftigungsumfangs und dem Ausscheiden in Altersteilzeit befindlicher Mitarbeiterinnen zurückzuführen. Doch auch eine geringere Zahl von Anerkennungs-praktikantinnen sowie Auszubildenden trägt zu dieser Entwicklung bei.
Die Kosten der Gebäudeunterhaltung steigen gegenüber dem Vorjahr um rund 60.000 Euro auf knapp 194.000 Euro. Den Schwerpunkt in diesem Bereich bilden im kommenden Haushaltsjahr die geplanten Sanierungsarbeiten an den beiden Mietwohngebäuden Teckstraße 7 und Uhlandstraße 1, die mit insgesamt 84.000 Euro veranschlagt sind.
Unter Berücksichtigung zusätzlicher Ausgaben, erhöht sich die Summe der übrigen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen dennoch nur in moderatem Umfang.
Gravierende Änderungen sind dagegen bei den Steuereinnahmen zu verzeichnen. Ging man bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2009 noch von vorsichtig geschätzten Gewerbesteuereinnahmen von 2,4 Mio. Euro aus, so werden diese nach aktuellem Stand nicht einmal zur Hälfte erreicht. Für das Jahr 2010 bleibt zu hoffen, dass sich die veranschlagten Einnahmen von 1,0 Mio. Euro als nicht zu optimistisch herausstellen werden. Auch reduziert sich der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer gegenüber dem Vorjahr um 320.000 Euro auf insgesamt 1,4 Mio. Euro deutlich, wogegen der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer mit 150.000 Euro weitgehend konstant bleibt. Bei der Grundsteuer werden sich die Einnahmen aufgrund der unterstellten Anpassung des Hebesatzes und zu erwartender Nachveranlagungen für Neubauten auf rund 471.000 Euro erhöhen.
Angesichts der deutlich gestiegenen Umlagezahlungen, denen gravierende Steuermindereinnahmen gegenüberstehen, ist ein Ausgleich der laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushalts nur über eine „negative Zuführung“ aus dem Vermögenshaushalt in Höhe von 2,4 Mio. Euro möglich.
Zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushalts ist neben Grundstücks-verkäufen mit 584.000 Euro und diversen Investitionszuschüssen in der Summe von 320.000 Euro, eine Rücklagenentnahme in Höhe von fast 3,3 Mio. Euro erforderlich. Damit reduziert sich der planmäßige Bestand auf 2,8 Mio. Euro; allerdings ist angesichts der aktuellen Entwicklung für das laufende Jahr 2009 bereits mit einer Rücklagenentnahme von rund 3,5 Mio. Euro zu rechnen, so dass der Bestand der Rücklage, der Ende 2008 noch 7,1 Mio. Euro betragen hat, bis Ende 2010 voraussichtlich auf den Mindestbetrag von knapp über 200.000 Euro abschmelzen wird.
Kreditaufnahmen sind im kommenden Haushaltsjahr nicht vorgesehen. Nach der außerordentlichen Tilgung eines Darlehens im Jahr 2009 wird die Verschuldung noch leicht über dem Betrag von 100.000 Euro liegen – entsprechend sinkt die Pro-Kopf-Verschuldung auf voraussichtlich 26,62 € und liegt damit weit unter dem Landesdurchschnitt.
Ausblickend auf die Jahre 2011 – 2013 sind die Unsicherheiten groß, was Steuereinnahmen und Umlagen betrifft und lassen für die weitere Planung keinerlei verlässliche Prognosen zu.
Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass die Gemeinde Schlierbach das Jahr 2010 aufgrund der angesammelten Rücklagen noch relativ gut „über die Runden“ bringen wird. Sollte sich aber die negative Entwicklung der Gemeindefinanzen weiter so fortsetzen, muss davon ausgegangen werden, dass bereits im kommenden Jahr 2010 Kredite zur Finanzierung der Investitionen aufgenommen werden müssen.
Bei der nächsten Sitzung des Gemeinderats Ende November haben die Fraktionen Gelegenheit, zum Planentwurf Stellung zu nehmen, Anträge zu stellen, bzw. Änderungen zu beantragen. Die Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans ist am 21.12.2009 vorgesehen.
Peter Kälberer wird Ehrenmitglied der Freiwilligen Feuerwehr Schlierbach
Dem Feuerwehrmann Peter Kälberer, der seit 05.01.1969 Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ist und beim Kreisfeuerwehrtag am 05.07.2009 das Feuerwehr-Ehrenzeichen in Gold verliehen erhielt, wird die Ehrenmitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Schlierbach verliehen.
