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19.03.2010 Aus der Gemeinderatssitzung vom 15. März 2010



Genehmigung der Werkrealschule und Gründung des „Schulverbands Westliche Voralb“

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Schreiben vom 16.02.2010 den Anträgen über die Einrichtung einer Werkrealschule in den Gemeinden Aichelberg, Albershausen, Hattenhofen, Schlierbach und Zell im Schuljahr 2010/2011 zugestimmt. Dazu werden diese Gemeinden einen Schulverband gründen. Im einzelnen wurde folgendes festgelegt:
 
Die Albert-Schweitzer-Schule Albershausen wird im Schulnamen die Bezeichnung „Werkrealschule“. Für diese Werkrealschule hat der Schulträger keinen Schulbezirk festgelegt. Ab September 2010 werden in Albershausen die Klassen 8 bis 10 für alle Gemeinden unterrichtet, die Klassen 5 bis 7 werden in Schlierbach aus den Gemeinden Albershausen und Schlierbach und in Zell aus den Gemeinden Hattenhofen, Zell und Aichelberg unterrichtet.
 
Es gibt jedoch noch eine Übergangsphase. Danach werden die Schüler auf jeden Fall in den Klassen 5 bis 7 aus Albershausen und Schlierbach zusammen in Schlierbach unterrichtet. Die Klasse 9, derzeit noch in der 8. Klasse, werden nicht mehr nach Albershausen versetzt. Vielmehr werden im ersten Jahr die Schüler der Klassen 8, derzeit noch Klasse 7, erstmals in Albershausen gemeinsam unterrichtet.
 
In der Genehmigung des Regierungspräsidiums wurde zunächst keine Aussage über die offene Ganztagesbetreuung getroffen. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass die Zusage für die offene Ganztagesbetreuung an der Werkrealschule eingehalten wird. Nicht miteinbezogen in die offene Ganztagesbetreuung ist nach Aussage vom Schulamt Göppingen die Grundschule. Hierzu muss die Gemeinde einen gesonderten Antrag stellen, dem der Gemeinderat in der letzten Sitzung zustimmte. Wirksam wird die offene Ganztagesbetreuung an der Grundschule möglicherweise erst zum Schuljahresbeginn 2011.
 
Mit Erlass vom 16.02.2010 hat das Regierungspräsidium Stuttgart die bisherige Hauptschule aufgehoben. Eine logische Folge der gemeinsamen Werkrealschule.
 
Der Gemeinderat stimmte nun dem Entwurf der Verbandssatzung des „Schulverbands Westliche Voralb“ zu und entsandte neben Bürgermeister Schmid die Gemeinderäte Emmert und Engelhardt in die Verbandsversammlung. Als deren Vertreter wurden die Gemeinderäte Scaffidi und Hiedels gewählt.
 
 
 

Vereinbarung mit dem Landkreis Göppingen über die Kreisstraße K 1419

 
Bei einer gemeinsamen Besprechung mit dem Landkreis Anfang Februar haben die Bürgermeister der Kommunen Albershausen, Ebersbach und Schlierbach signalisiert, über eine Abstufung der Kreisstraße 1419 Schlierbach – Bünzwangen zu verhandeln. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein Vollausbau durch den Landkreis Göppingen. Nach diesem Signal hat der Kreistag den Sperrvermerk für die im Haushaltsplan 2010 bereitgestellten Mittel aufgehoben. Der Grunderwerb für den Vollausbau wird in Kürze beginnen.
 
In den Verhandlungen mit den Vertretern des Landratsamts wurden Voraussetzungen für eine Abstufung genannt. Danach hat der Landkreis durch einen UVA - Beschluss festzulegen, dass er auch bei anderen Gemeinden entsprechend der Verkehrsbedeutung untergeordnete Kreisstraßen künftig nur ausbauen wird, wenn diese ebenfalls zu anschließender Abstufung bereit sind. Der Landkreis hat im Schreiben vom 10.02.2010 einen entsprechenden Beschluss in Kürze in Aussicht gestellt.
 
Der Landkreis Göppingen wird die K 1419 Schlierbach-Bünzwangen im Vollausbau auf die Straßenbreite einer Gemeindeverbindungsstraße von 4,75 m ausbauen.
Die vom Landkreis als Baulastträger zu übernehmenden Kosten für den Ausbau der K 1419 betragen nach der Kostenermittlung des Landratsamts Esslingen, Straßenbauamt, insgesamt rd. 1.761.000 €.
 
Der Landkreis Göppingen führt den Grunderwerb durch und lässt die Straße vermessen. Er veranlasst auch den grundbuchrechtlichen Vollzug der Vermessung. Die Kosten für Grunderwerb und Vermessung werden vom Landkreis Göppingen getragen. Sie sind in den Gesamtkosten von 1.761.000 € enthalten.
 
Die Gemeinden erklären sich einverstanden, dass die gesamte K 1419 nach 10 Jahren zur Gemeindeverbindungsstraße abgestuft wird und in ihre Baulast übergeht.
 
Der Gemeinderat stimmte einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Landkreis zu.
 


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