Balkonkraftwerke und Speicher: Schlierbach

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Schlierbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Herzlich willkommen in der
Gemeinde Schlierbach

Förderung von Balkonkraftwerken und Batteriespeichern

Förderung von Balkonkraftwerken:
Der Gemeinderat hat wie in den beiden zurückliegenden Jahren auch für 2025 eine pauschale Förderung von sogenannten Balkonkraftwerken beschlossen. Damit können zum Beispiel auch Mieter, die über kein eigenes Dach verfügen, von Photovoltaik profitieren und zur Energiewende beitragen. Diese Balkonsolarmodule sind steckerfertige Anlagen und erzeugen Strom für den Eigenbedarf. Solche steckerfertigen Anlagen berechtigen jedoch nicht zu einer Einspeisevergütung nach EEG.

Förderfähig ist die Errichtung von steckbaren Stromerzeugungsanlagen bis maximal 800 W Wechselrichter-Ausgangsleistung.

Die Fördersumme je Anlage beträgt bis zu 150 Euro. Es werden maximal 50 % der Anschaffungskosten (Rechnungsbetrag der Anlage) gefördert.

Für eine Wohneinheit, die bereits in den vergangenen Jahren einen Zuschuss für ein Balkonkraftwerk erhalten hat, kann kein weiteres Balkonkraftwerk gefördert werden.

Die Förderung ist auf 30 Anlagen für das Jahr 2025 begrenzt. Insgesamt stellt die Gemeinde somit ein Fördervolumen von 4.500 € für Balkonkraftwerke in 2025 zur Verfügung.

Förderung von Batteriespeichern:
Dieses Jahr wird es zudem erstmals eine pauschale Förderung von Batteriespeichern für Photovoltaikanlagen durch die Gemeinde geben. Durch einen Batteriespeicher kann der selbst erzeugte Solarstrom effizient genutzt werden, auch wenn er nicht sofort benötigt wird. Dadurch kann der Eigenverbrach erhöht und die Stromkosten gesenkt werden.

Eine Förderung erfolgt nur in Verbindung mit einer bereits vorhandenen bzw. zeitgleich errichteten Photovoltaikanlage / Balkonkraftwerk.

Die Fördersumme je Anlage beträgt bis zu 200 Eur. Es werden maximal 50 % der Anschaffungskosten (Rechnungsbetrag der Anlage) gefördert.

Eine Förderung kann nur für neue Batteriespeicher zur privaten Nutzung gewährt werden.

Die Förderung ist auf 20 Anlagen für das Jahr 2025 begrenzt. Insgesamt stellt die Gemeinde somit ein Fördervolumen von 4.000 € für Batteriespeicher in 2025 zur Verfügung.

Gemeinsame Hinweise:
Beide Förderprogramme können miteinander kombiniert werden. 

Gefördert werden nur neue Anlagen und Anlagenbestandteile, keine gebrauchten Module, Wechselrichter oder Speicher.

Der Standort der geförderten Anlagen muss innerhalb der Gemeinde Schlierbach liegen. Anlagen können nur für bewohnte Objekte gefördert werden. Je Wohneinheit kann maximal jeweils eine Anlage gefördert werden.

Die Anlagen müssen mindestens fünf Jahre im Eigentum des Geförderten befindend in Betrieb sein. Andererseits muss die Förderung anteilig zurückgezahlt werden.

Insgesamt stellt die Gemeinde somit in 2025 ein Fördervolumen von 8.500 € zur Verfügung. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Schlierbach, ein Rechtsanspruch auf Bewilligung und Auszahlung besteht nicht.

Antragstellung:
Dem ausgefüllten Antrag muss eine Kopie der Rechnung und ein Foto der aufgebauten Anlage(n) beigefügt werden. Eine Antragstellung vor Installation der Anlage(n) ist nicht möglich. Eine Förderung kann nur bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen bewilligt werden. 

Ansprechpartner:
Herr Hauf, Tel. 07021 / 9700615, h.hauf@schlierbach.de