Förderung von Energiespeichern
Der Gemeinderat hat wie letztes Jahr auch für 2026 eine pauschale Förderung von Energiespeichern für Photovoltaikanlagen beschlossen. Durch einen Batteriespeicher kann der selbst erzeugte Solarstrom effizient genutzt werden, auch wenn er nicht sofort benötigt wird. Dadurch kann der Eigenverbrach erhöht und die Stromkosten gesenkt werden.
Eine Förderung erfolgt nur in Verbindung mit einer bereits vorhandenen bzw. zeitgleich errichteten Photovoltaikanlage / Balkonkraftwerk.
Die Fördersumme je Anlage beträgt bis zu 200 Euro. Es werden maximal 50 % der Anschaffungskosten (Rechnungsbetrag der Anlage) gefördert.
Gefördert werden nur neue Anlagen und Anlagenbestandteile, keine gebrauchten Speicher.
Eine Förderung kann nur für neue Batteriespeicher zur privaten Nutzung gewährt werden.
Der Standort der geförderten Anlagen muss innerhalb der Gemeinde Schlierbach liegen.
Anlagen können nur für bewohnte Objekte gefördert werden. Je Wohneinheit kann maximal jeweils ein Speicher gefördert werden.
Die Anlagen müssen mindestens fünf Jahre im Eigentum des Geförderten befindend in Betrieb sein. Andererseits muss die Förderung anteilig zurückgezahlt werden.
Die Förderung ist auf 30 Anlagen für das Jahr 2026 begrenzt. Insgesamt stellt die Gemeinde somit ein Fördervolumen von 6.000 € für Energiespeicher im Jahr 2026 zur Verfügung.
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Schlierbach, ein Rechtsanspruch auf Bewilligung und Auszahlung besteht nicht.
Antragstellung:
Dem ausgefüllten Antrag (PDF-Datei) muss eine Kopie der Rechnung und ein Foto der aufgebauten Speicheranlage beigefügt werden. Eine Antragstellung vor Installation des Speichers ist nicht möglich. Eine Förderung kann nur bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen bewilligt werden.
Ansprechpartner:
Herr Hauf, Tel. 07021 / 9700615, h.hauf(@)schlierbach.de