Aktuelles: Schlierbach

Seitenbereiche

Herzlich willkommen in der
Gemeinde Schlierbach

Förderung von „Balkonkraftwerken“

Artikel vom 18.04.2023

In den Haushaltsplanberatungen hat der Gemeinderat eine Förderung von sogenannten Balkonkraftwerken für das Jahr 2023 beschlossen. Die Gemeinde wird daher in diesem Jahr bis zu 40 Anlagen in Höhe von 150 Euro / Stück bezuschussen.

Mit Balkonkraftwerken (auch Stecker-Solarmodule oder Balkon-PV-, Plug-in-, Mini-PV-Anlage genannt) können zum Beispiel auch Mieter, die über kein eigenes Dach verfügen, von Photovoltaik profitieren und zur Energiewende beitragen. Diese Balkonsolarmodule sind steckerfertige Anlagen und erzeugen Strom für den Eigenbedarf. Solche steckerfertigen Anlagen berechtigen jedoch nicht zu einer Einspeisevergütung nach EEG.

Förderbedingungen:
Förderfähig ist die Errichtung von steckbaren Stromerzeugungsanlagen bis maximal 600 W Wechselrichter-Ausgangsleistung. Die Fördersumme je Anlage beträgt bis zu 150 Euro. Es werden maximal 50 % der Anschaffungskosten (Rechnungsbetrag der Anlage) gefördert.

Der Standort der geförderten Anlage muss innerhalb der Gemeinde Schlierbach liegen. Anlagen können nur für bewohnte Objekte gefördert werden. Je Wohneinheit kann maximal eine Anlage gefördert werden.

Es werden nur Anlagen mit Rechnungsdatum ab 1. März 2023 gefördert. Entsprechende Förderanträge können ab 1. April 2023 bei der Gemeindeverwaltung Schlierbach gestellt werden. Die Förderung ist zunächst auf das Jahr 2023 begrenzt.

Die Anlage muss mindestens fünf Jahre im Eigentum des Geförderten befindend in Betrieb sein. Andererseits muss die Förderung anteilig zurückgezahlt werden.

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Schlierbach. Eine Förderung kann nur im Rahmen der für diesen Zwecke bereit gestellten Haushaltsmittel und nur bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen bewilligt werden.

Wir weisen darauf hin, dass bei Miet- und Eigentumswohnungen eine Erlaubnis des Hauseigentümers oder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erforderlich sein kann.

Antragstellung:
Den entsprechenden Antrag auf Förderung finden Sie hier (PDF-Datei). Dem ausgefüllten Antrag muss eine Kopie der Rechnung und ein Foto der aufgebauten Anlage beigefügt werden.

Ansprechpartner:
Herr Hauf, Tel. 07021 / 9700615, h.hauf@schlierbach.de