Amtliche Bekanntmachung
Aufstellung und Veröffentlichung des Bebauungsplans „Im äußeren Feld, 4. Änderung“
Der Gemeinderat der Gemeinde Schlierbach hat am 18.05.2026 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Im äußeren Feld, 4. Änderung“ und die Aufstellung der Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.
In derselben Sitzung wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Im äußeren Feld, 4. Änderung“ sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO zum Bebauungsplan gebilligt sowie beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
Das Plangebiet liegt in der Siemensstraße und umfasst das Flst. Nr. 756/6. Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 18.05.2026 maßgebend. Der Planbereich ist im folgenden Planausschnitt dargestellt:

Ziele und Zwecke der Planung
Auf dem Flurstück Nr. 756/6 in der Siemensstraße befinden sich eine Tennishalle sowie im vorderen Bereich des Grundstücks eine Gaststätte mit Betriebsinhaberwohnung im Obergeschoss. Die Gaststätte soll nun durch den Anbau eines Wintergartens zur Siemensstraße hin sowie einer Vergrößerung des Außenbereichs (Freisitz) erweitert werden.
Beide Nutzungen widersprechen jedoch den Festsetzungen des für die Grundstücke maßgebenden Bebauungsplans „Im äußeren Feld“ mit Rechtskraft vom 21.01.1977. Dieser setzt die überbaubaren Grundstücksflächen parallel zur Siemensstraße mit einem Abstand von 10 m zu dieser fest.
Im Bereich der geplanten baulichen Erweiterung soll daher die Baugrenze erweitert werden und künftig einen Abstand von 2,5 m zur Siemensstraße aufweisen. Dem gegenüber wird das Pflanzgebot an dieser Stelle reduziert.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit findet, entsprechend des § 13 BauGB, nicht statt.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden vom 08.06.2026 bis einschließlich zum 08.07.2026 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.
Die genannten Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde unter www.schlierbach.de/leben-wohnen/bauen/bebauungsplaene sowie unter www.m-quadrat.cc/downloads.php eingesehen werden. Umweltbezogene Informationen zum Plangebiet sind nicht verfügbar.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse gemeinde@schlierbach.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Sollte eine persönliche Information zur Planung, oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind vorab telefonisch unter 07021 97006-0 zu vereinbaren.
Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus, Hölzerstraße 1, 73278 Schlierbach zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Schlierbach, den 05.06.2026
gez.
Sascha Krötz
Bürgermeister