Aktuelles: Schlierbach

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Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Artikel vom 20.05.2021

Informationen zu den derzeit geltenden „Corona-Regelungen“ landesweit und in Schlierbach

Die Landesregierung hat ein Stufenmodel zur Lockerung der Corona-Beschränkungen beschlossen. Die Lockerungen sind geknüpft an die Inzidenzen des jeweiligen Landkreises. Das Gesundheitsamt entscheidet anhand der aktuellen 7-Tage-Inzidenz welche weiteren Lockerungen möglich sind. Es ist deshalb besonders wichtig, dass Sie sich regelmäßig über die aktuellen Lockerungen informieren. Nachstehende Regelungen beziehen sich auf Öffnungen bei einer Inzidenz von unter 100 (durch das Gesundheitsamt Göppingen festgestellt und bekannt gegeben).

Die aktuellen Fallzahlen in Schlierbach befinden sich inzwischen auch wieder auf einem niedrigen Niveau. Die eingerichtete Nachbarschafts-/Einkaufshilfe für ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen, Erkrankte oder in Quarantäne befindliche Personen ist nach wie vor eingerichtet.

 

Grundsätzliche Regelungen

Weiterhin gilt eine medizinische Maskenpflicht ab 6 Jahre in öffentlichen Einrichtungen, Läden und im ÖPNV. Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf bleiben inzidenzunabhängig geöffnet. Schnell- und Selbsttests sollen weiterhin eingesetzt werden um eine größtmögliche Sicherheit zu bekommen. Kontaktbeschränkungen bestehen weiterhin.

 

Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum

Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum sind mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zulässig. Kinder der beiden Haushalte bis 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten.

 

Geimpfte und genesene Personen

Bei den Kontaktbeschränkungen zählen vollständig geimpfte Personen und genesene Personen (bis maximal 6 Monate nach einer nachgewiesenen Corona-Infektion) nicht zur Gesamtpersonenzahl.

 

Kindertageseinrichtungen und Schule

Kindertageseinrichtungen werden wieder geöffnet. Es erfolgt der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Grundschulen öffnen wieder im Präsenzbetrieb, für alle anderen Klassenstufen aller Schulen findet Präsenzunterricht im Wechselmodel statt. Die Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist die verpflichtende Durchführung von 2 Corona-Tests pro Woche für alle Schülerinnen und Schüler sowie für das Lehrpersonal.

 

Sommerferienprogramm

Die Gemeindeverwaltung hat sich dafür entscheiden, auch in diesem Jahr ein Sommerferienprogramm durchzuführen. Vielen Dank an die Vereine und Privatpersonen, die auch in diesen besonderen Zeiten wieder Programmpunkte anbieten. Sollten einzelne Veranstaltungen aufgrund der Corona-Lage nicht wie geplant stattfinden können, werden die Teilnehmer informiert.

 

Gemeinderatssitzungen

Für Gemeinderatsitzungen gab und gibt es seither keine Personenzahlbeschränkungen. Die Sitzungen seit dem Beginn der Pandemie werden zur Wahrung der Abstandsvorschriften in der Dorfwiesenhalle durchgeführt. Auch die kommenden Sitzungen werden in der Dorfwiesenhalle stattfinden.

 

Rathaus weiterhin geschlossen

Das Rathaus bleibt zunächst weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen. Termine sind nach vorheriger, telefonischer Absprache möglich. Beim Besuch des Rathauses muss eine medizinische Maske getragen werden.

  

Öffnung weiterer Einrichtungen

Wichtig: Die Öffnung/Nutzung folgender Einrichtungen ist ausnahmslos nur mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet: tagesaktueller Corona-Test, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation) möglich:

 

Spielplätze und Bolzplätze

Die Spielplätze in der Gemeinde sind nach wie vor geöffnet und können weiterhin unter Wahrung der Abstandsvorschriften genutzt werden. Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport bis 20 Personen in Sportanlagen ist gestattet.

 

Sportanlagen/Vereinsräumlichkeiten

Vereine können den Übungs-/Trainingsbetrieb auf den eigenen oder aber gemeindeeigenen Sportflächen im Freien wieder aufnehmen. Die Sportanlage darf dann für den Freizeit- und Amateursport mit bis zu 20 Personen gleichzeitig genutzt werden.

 

Gaststätten und Geschäfte

Die Gastronomie darf zwischen 6 und 21 Uhr öffnen. In Innenräumen ist ein Gast je 2,5 angefangene Quadratmeter Gastraumfläche erlaubt. Im Außenbereich gilt keine Personenbegrenzung. Im Innen- und Außenbereich sind die Plätze so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Liefer- und Abholdienste sind auch zwischen 21 und 6 Uhr erlaubt.

Der bisher geschlossene Einzelhandel darf im Rahmen der Click and Meet-Regelung öffnen. Dabei ist die Kundenzahl auf eine Kundin/ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche zu begrenzen. Statt einer Kundin oder einem Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche sind auch jeweils zwei Kundinnen und Kunden ohne vorherige Terminbuchung zulässig, sofern diese einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.

 

Der Landkreis Göppingen hat diese Woche bereits eine Inzidenz von unter 100 erreicht! Am 19. Mai 2021 lag die Inzidenz bei 77,1. Die oben aufgeführten Lockerungen treten am Tag nach der Bekanntmachung durch das Gesundheitsamt in Kraft. Weitere Informationen zu den Öffnungsschritten können Sie der Grafik des Landes Baden-Württemberg entnehmen.

 

Bleiben Sie gesund!