Aktuelles: Schlierbach

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Neuigkeiten aus dem Gemeinderat

Artikel vom 27.01.2021

Aufgrund der seit 12. Dezember 2020 geltenden Ausgangssperre, wurde die Gemeinderats-sitzung am vergangenen Montag so kurz wie möglich gehalten. Die öffentliche Sitzung begann daher um 18 Uhr und wurde kurz vor 19 Uhr beendet.

 

Bürgerfragestunde

Im Rahmen der Bürgerfragestunde wurde die Frage gestellt, ob für die Fußgänger ein Schotterweg von der Ebersbacher Straße, am Obstsortenlehrpfad entlang, bis zum Weg in den Wald errichten werden kann, da es aktuell keinen sicheren Weg für Fußgänger gibt. BM Krötz versicherte dem Bürger, dass die Verwaltung die Grundstücksverhältnisse einsehen und prüfen wird, ob ein unkompliziert angelegter Fußweg an dieser Stelle möglich ist.

Darüber hinaus wurde angefragt, ob die Werbeschilder im Ortseingang gestrichen, bzw. optisch aufgewertet werden können.  BM Krötz bedankte sich für die Anregung und sagte zu, dass die Gemeinde das Thema zeitnah angehen wird.

 

Sanierung von Tennisplätzen – Förderantrag des TRC Schlierbach e. V.

Der TRC Schlierbach e. V. hat am 10. November 2020 einen Antrag auf Förderung zur Sanierung von vier Tennisplätzen gestellt. Die vom TRC beauftragte Fachfirma hat Bodenbohrungen unternommen und die vier Tennisplätze als dringend sanierungsbedürftig eingestuft. Diese sind ca. 40 Jahre alt. Die normale Nutzungsdauer beträgt ca. 20 Jahre.

Nach den Richtlinien der Gemeinde Schlierbach kann bei Einhaltung folgender Punkte ein Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. H. gewährt werden:

1. Der Neubau, die Erweiterung oder die durchgreifende Erneuerung von vereinseigenen baulichen Anlagen wird von der Gemeinde Schlierbach mit 10 v. H. der zuschussfähigen Kosten gefördert. Zuschussfähig sind die Kosten für die baulichen Anlagen, die unmittelbar dem Vereinszweck dienen.

2. Die Anträge sind vor Beginn der Maßnahme unter Vorlage der Baupläne, der voraussichtlichen Baukosten und eines Finanzierungsplans bei der Gemeinde einzureichen. Die Gemeinde behält sich vor, die Baukosten durch einen Architekten auf ihre Richtigkeit überprüfen zu lassen.

Das Angebot zur Sanierung der vier Tennisplätze beläuft sich auf 110.743,78 € brutto. Die Baupläne und der Finanzierungsplan müssen vom TRC nachgereicht werden. Die vier Tennis- plätze dienen unmittelbar dem Vereinszweck.

Die Förderung durch die Gemeinde würde nach dem vorliegenden Angebot 11.074,38 € betragen. Die Förderhöhe kann sich nach Endabrechnung der Maßnahme noch erhöhen oder verringern. Der Gemeinderat stimmte am vergangenen Montag einstimmig der Förderung in Höhe von 10 v. H. der zuschussfähigen Kosten im Rahmen der Richtlinien zur Gewährung von Investitionszuschüssen an Vereine zu.

 

Elternbeiträge für die Kindertagesstätten und die Grundschulbetreuung inPandemiezeiten

Aus der Elternschaft waren vermehrt Anfragen gekommen, ob in verschiedenen Fällen die bereits bezahlten Gebühren an die Eltern zurückerstattet werden. Zuerst beriet der Gemeinderat über die Gebühren während einer behördlich angeordneten Quarantänezeit. Im November/Dezember 2020 waren zwei Gruppen vom Gesundheitsamt geschlossen worden und sowohl Kinder als auch Erzieherinnen mussten für die Dauer von 7 bzw. 8 Tagen in Quarantäne. Zu einer Rückerstattung in diesem Fall ist die Gemeinde als Träger der Einrichtungen nicht verpflichtet. Der Verwaltungsaufwand für eine anteilige Rückerstattung im Verhältnis zum Erstattungsbetrag für einzelne Tage ist enorm. Im Gemeinderat wurde betont, dass dabei auch nicht außer Acht gelassen werden darf, dass für einen Kinder- gartenplatz in Schlierbach nur 14 % der Kosten durch Elternbeiträge gedeckt werden. Der weitaus größere Teil von 86 % der Kosten werden von der Gemeinde, also von allen Steuerzahlern, aufgebracht. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat beschlossen, die Elternbeiträge für einzelne Schließtage in Quarantänezeiten nicht zu erstatten. Erst im Härtefall, wenn die Schließung länger als einen halben Monat (11 Schließtage) andauert, sollen die Gebühren rückerstattet werden.

Für das Kinderhaus Dorfwiesen wurde entschieden, unter welchen Voraussetzungen die Verpflegungspauschale erlassen werden kann. Wenn Eltern ihr Kind freiwillig einen ganzen Monat nicht in die Einrichtung bringen, obwohl die Einrichtung im Regelbetrieb geöffnet hat und dies im Voraus bis zum Monatsersten ankündigen, kann rückwirkend die Verpflegungspauschale erlassen werden.

Von den Eltern wurde ebenfalls eine Rückerstattung von Gebühren für die Schließtage im Lockdown angefragt. Für den Umgang mit Gebühren in diesem Fall soll es eine landeseinheitliche Regelung geben, die in der Zwischenzeit angekündigt wurde.

Wie schon im Frühjahr 2020 wird voraussichtlich die Erstattung kompletter Monate rückwirkend empfohlen. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass die Gebühren für den Lockdown im Januar entsprechend der zu erwartenden Regelung bei allen Familien zurückerstattet werden. Deshalb wurde der Abbuchungslauf für den Gebühreneinzug Februar gestoppt. Sollte die Abbuchung trotzdem bereits erfolgt sein, werden die Erstattungen im März erfolgen. Die Eltern werden gebeten, keine Rückbuchungen zu veranlassen, sondern die Verrechnung im Folgemonat abzuwarten, um unnötige Bankgebühren zu vermeiden.

Für die Notbetreuung sollen extra Gebühren wie bereits im Frühjahr 2020 erhoben werden. Die Inanspruchnahme wird rückwirkend, wenn die Notbetreuung abgeschlossen ist, in Form einer Tagespauschale von 8,00 € 03 bzw. 16,00 € U3 abgerechnet. Da sich allerdings gezeigt hat, dass ohne eine Sozialstaffelung unter Umständen Mehrkosten auf Familien mit mehreren Kindern zukommen, wurde vom Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung entschieden, die Notbetreuungs- kosten maximal bis zur jeweiligen Höhe des regulären Kindergartenbeitrags zu berechnen. Analog soll dies für die Gebühren in der Grundschulbetreuung gelten.

Alle Beschlüsse zum Umgang mit den Gebühren in Pandemiezeiten wurden vom Gemeinderat einstimmig gefasst.

 

Was sonst noch interessiert

Der Gemeinderat genehmigte einstimmig gemäß § 78 Absatz 4 GemO jeweils die Annahme der im Jahr 2020 eingegangenen Einzelspenden ab dem Betrag von 100,00 € mit einer Gesamtsumme von 6.950,00 €.

BM Krötz informierte die Zuschauer über die kommende Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Schlierbach. Mit einer Änderung der Gemeindeordnung im Mai 2020 wurde § 37a GemO eingefügt, um den kommunalen Gremien unter bestimmten Voraussetzungen Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit im Sitzungsraum zu ermöglichen. Die dauerhafte Zulassung des Verfahrens nach § 37a GemO erfordert grundsätzlich eine Regelung in der Hauptsatzung. Die Gemeinde Schlierbach möchte die Hauptsatzung um diesen Punkt ergänzen und in Ausnahmesituationen anwenden. Sofern möglich, sollen die Sitzungen weiterhin in der Dorfwiesenhalle stattfinden.

Die Gemeinde hat 28 CO2-Ampeln für die Grund- und Gemeinschaftsschule beschafft. Das CO2-Messgerät dient zur Erfassung des CO2-Gehaltes in der Luft. Anhand deutlicher Signale durch die CO2-Ampeln ist ein kontrolliertes Lüftungsverhalten möglich.