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NOTBEKANNTMACHUNG: Außer Kraft: Allgemeinverfügung aufgrund steigender Infektionszahlen

Artikel vom 15.10.2020

Die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen im Kreis Göppingen liegt seit Mittwoch, 14.10.2020 über dem Warnwert von 35 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen. Auf Empfehlung des Gesundheitsamts des Landkreises Göppingen hat die Gemeinde Schlierbach daher im Wege der Notbekanntmachung gemäß § 1 Abs. 5 DVO GemO eine Allgemeinverfügung (PDF-Datei) über die Beschränkung von privaten Veranstaltungen in öffentlichen oder angemieteten Räumen erlassen.

Ab Freitag, 16.10.2020 gilt damit für private Feiern in angemieteten Räumen: maximal 50 Personen zugelassen.

Außerdem wird dringend empfohlen, die Teilnehmerzahl bei Feiern in privaten Räumlichkeiten auf 25 Personen zu begrenzen.

Die gestrigen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (Maskenpflicht im öffentlichen Raum und noch strengere Regeln bezüglich der Personenzahl) sind noch nicht in einen Erlass des Sozialministeriums von Baden-Württemberg eingearbeitet und können somit auch noch nicht Bestandteil der Allgemeinverfügung sein.