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Neuigkeiten zu Corona

Artikel vom 31.03.2021

Aktuelle Lage im Landkreis Göppingen und in der Gemeinde Schlierbach

Inzwischen wird im Landkreis Göppingen nur noch bei einzelnen Fällen die ursprüngliche Virusvariante nachgewiesen. In fast allen Fällen handelt es sich zwischenzeitlich um die britische Mutation. Die täglichen Fallzahlen sind innerhalb der letzten Wochen stark angestiegen.

Aktuelle Zahlen im Überblick:
Aktuelle Zahlen im Landkreis Göppingen (Stand 30. März 2021, 16.00 Uhr):
– Aktuell Infizierte: 494
– 7-Tage-Inzidenz: 126,3 Fälle pro 100.000 Einwohner

In Schlierbach sind derzeit vier infizierte Personen gemeldet (Stand 31. März 2021). Über den gesamten bisherigen Zeitraum waren insgesamt 135 Personen infiziert.

Schnelltestaktion
Bereits seit mehreren Wochen besteht für Erzieherinnen und Lehrkräfte sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde die Möglichkeit, einmal in der Woche einen Schnelltest durchzuführen. Seit letzter Woche wird diese freiwillige Leistung auch den Schülerinnen und Schülern in der Schule, mit Einverständniserklärung der Eltern, angeboten. Über den kompletten Zeitraum ist noch kein Schnelltest positiv ausgefallen.

Die Teststelle am Feuerwehrmagazin wird zwischenzeitlich stark angenommen. Montags, mittwochs und samstags können bis zu 180 Schnelltests vorgenommen werden. Bisher sind nur sehr wenige (unter fünf) Tests positiv ausgefallen. Die Testkapazitäten konnten durch das tolle Engagement des
DRK und der Freiwilligen Feuerwehr Schlierbach erweitert werden. Zu folgenden Zeiten können sich Bürgerinnen und Bürger testen lassen:

Montags, 17.00 bis 19.30 Uhr
Mittwochs, 17.00 bis 19.30 Uhr
Samstags, 10.00 bis 13.00 Uhr
Am Karsamstag und Ostermontag wird ebenfalls zu den o. g. Zeiten getestet.

Verschärfung der „Corona-Verordnung“
Die Corona-Verordnung des Landes wurde an das stark steigende Infektionsgeschehen angepasst. Die Änderungen gelten bereits seit Montag, 29. März 2021. Im Wesentlichen beinhaltet die aktuelle Verordnung folgende Änderungen:

  • Bei Mitfahrten von haushaltsfremden Personen im Auto gilt für alle Insassen eine Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2/KN95-/N95-Maske). Paare, die nicht zusammenleben, gelten auch hier als ein Haushalt.
  • Zusammenkünfte von maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten. Dabei zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.

Die aktuelle Corona-Verordnung v. 27.03.2021 finden Sie hier. (PDF-Datei)

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes.

Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, auch über Ostern die Regelungen der aktuell geltenden Corona-Verordnung einzuhalten.