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Sanierung der Lärmschutzwand

Artikel vom 11.03.2022

Sanierung ab August 2022 geplant

Die im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Bühlweg“ vor ca. 30 Jahren errichtete Lärmschutzwand entlang der B 297 steht in einer Länge von ca. 170 m in der Unterhaltungslast der Gemeinde Schlierbach. Ein großer Teil der Lärmschutzwand und der Pflanztröge haben sich mit der Zeit stark schiefgestellt. Bei den Pflanztrögen besteht akute Einsturzgefahr, sodass bereits eine spezielle Sicherungsmaßnahme baulich umgesetzt wurde. Die schiefgestellte Lärmschutzwand ist aktuell zwar noch nicht einsturzgefährdet, allerdings schreitet die Schiefstellung voran. Der Verwaltungsausschuss hat bereits in seiner Sitzung am 30. November 2020 über Alternativen zur Sanierung beraten. Jedoch wurde festgestellt, dass alle Sanierungsalternativen unverhältnismäßig teuer gegenüber einem Ersatzneubau der Lärmschutzwand (Abbruch und Neubau) sind. Aus Kostengründen soll jedoch nur der wirklich schadhafte Teil der Lärmschutzwand im Böschungsbereich erneuert werden. Dieser Teil beläuft sich auf ca. 110 m, unterbrochen durch die Brücke (über dem Bachwiesenweg). Das Regierungspräsidium Stuttgart wird ebenfalls einen Teil der Lärmschutzwand erneuern. Dieser Teil ist im Eigentum des Regierungspräsidiums und beläuft sich auf ca. 60 m.

Die Ausführung der neuen Lärmschutzwand kann entweder mit Alu-Paneelen oder mit begrünten und speziell befestigten Paneelen erfolgen. Vorteil bei den begrünten Paneelen wäre der ökologische Mehrwert. Nachteil wären die Materialkosten, die Kosten für die Erstbepflanzung sowie die regelmäßige und komplizierte Pflege der Begrünung. Die Begrünung könnte lediglich auf Seite der B 297 angebracht werden und würde somit nur von „Vorbeifahrenden“ wahrgenommen werden, da auf der anderen Seite die bestehende Böschung erhalten bleiben soll. Die Pflege der Begrünung kann aufgrund der Lage an der Bundesstraße nicht vom Bauhof übernommen werden, so dass hier mit weiteren erheblichen Kosten gerechnet werden muss. Die Alu-Paneele sind um einiges preisgünstiger als andere Varianten und würde sich an der bestehenden Gestaltung orientieren. Das Regierungspräsidium wird seinen Teil der Lärmschutzwand mit Alu-Paneelen erneuern.

Die Kosten für die begrünbaren Paneele belaufen sich auf ca. 340 €/m². Hinzu kommen die Kosten für die Erstbepflanzung und die Unterhaltung bzw. Pflege. Bei einer Länge von 110 m belaufen sich die Materialkosten somit auf ca. 156.400,00 € brutto plus die Erstbepflanzung und der Pflege. Die Kosten der Alu-Paneele belaufen sich auf ca. 250 €/m². Somit belaufen sich die Materialkosten auf ca. 115.000,00 € brutto. Aufgrund des hohen Kostenunterschieds stimmte der Gemeinderat einstimmig für die „nicht-begrünten“ Alu-Paneele. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung anschließend einstimmig, gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 47.3 – Baureferat Süd, die Maßnahme entsprechend auszuschreiben.

Die Kostenschätzung (Materialkosten plus Lohnkosten und Nebenkosten) beläuft sich für die Baumaßnahme der zu sanierenden Lärmschutzwand über eine Strecke von insgesamt 110 m auf insgesamt ca. 310.000 €. Die entsprechenden Mittel sind großzügig im Haushaltsplan enthalten, da mit Unvorhergesehenem (Kostensteigerungen beim Material!) gerechnet werden muss. Durch die Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium können Fixkosten wie Baustelleneinrichtung und Verkehrsplanung reduziert werden, so dass im besten Fall ein niedrigeres Vergabeergebnis zustande kommen kann. Weitere Vorteile liegen auf der Hand, so dass nur einmal eine größere Baustelle zu verzeichnen sein wird und nicht mehrere Baustellen über die kommenden Jahre verteilt. Für einen Auftragnehmer ist diese Baustellengröße nun auch deutlich attraktiver als zwei kleine und getrennte Maßnahmen. Synergieeffekte können hier sinnvoll genutzt werden.

Mit der Maßnahme soll spätestens am 8. August 2022 begonnen werden und bis maximal 12. Oktober 2022 andauern. Somit kann zumindest ein Großteil auf die Sommerferien gelegt werden, in welchen ein deutlich niedrigeres Fahrzeugaufkommen zu erwarten ist. Es wurden verschiedenen Varianten entwickelt, wie der Verkehrsfluss auf der stark befahrenen Bundesstraße bestmöglich gewährleistet werden kann, ohne einen zu starken Rückstau oder zu viel Schleichverkehr durch Schlierbach zu provozieren. Von der Gemeindeverwaltung wurde klargestellt, dass die Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt (inklusive Lkw-Fahrverbot) für den Schleichverkehr so gering wie möglich gehalten werden muss. Die Kirchheimer Straße und Hauptstraße sind nicht für Durchgangsverkehr ausgebaut und können keine Entlastung für den Verkehr auf der Bundesstraße bringen. In Absprache mit dem Polizeipräsidium Ulm und der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts wurde entschieden, eine halbseitige Verkehrsführung mit Ampelschaltung in zwei Bauphasen festzulegen. Die Ampelphase kann somit relativ kurzgehalten werden. Vorteil: Weniger Rückstau und somit vermutlich am wenigsten Schleichverkehr durch Schlierbach. Vor Maßnahmenbeginn wird im Mitteilungsblatt nochmals gesondert informiert.