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Amtliche Bekanntmachung

Artikel vom 26.09.2022

Aufstellung des Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt“

Der Gemeinderat der Gemeinde Schlierbach hat am 19.09.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt“ und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.

Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 19.09.2022 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Ziele und Zwecke der Planung
Im Bereich des Netto-Marktes an der Auchtertstraße existiert derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Zur Sicherung der Nahversorgung in der Gemeinde soll an diesem Standort ein Neubau mit größerer Verkaufsfläche entstehen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschafften werden.

Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Schlierbach, den 30.09.2022

gez.

Krötz
Bürgermeister