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Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Artikel vom 12.02.2021

Erneute Änderung der Corona-Verordnung
Bund und Länder haben entschieden, im Zuge der Pandemiebekämpfung den bestehenden Lockdown bis vorerst 07.03.2021 zu verlängern. Der Grund für die Verlängerung sind die neuaufgetretenen Virusvarianten, vor Allem aber die britische Virusvariante B1.1.7. Würden deshalb alle ergriffenen Maßnahmen zu früh gelockert werden, kann dies fatale Folgen in Form einer dritten Welle haben.

Auf Grund der zurückgehenden Neuinfektionen hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die landesweiten Ausgangsbeschränkungen gekippt. Das Land hat hierauf mit einer Änderung der Corona-Verordnung reagiert und die Ausgangssperre aufgehoben. Landkreise, die in Baden-Württemberg weiterhin über einem Inzidenzwert von 50 liegen, können Ausgangsbeschränkungen für den jeweiligen Landkreis per Allgemeinverfügung erlassen. Für den Landkreis Göppingen ist dies aktuell nicht der Fall. Bitte informieren Sie sich, ob eine solche Verfügung evtl. im Landkreis Ihres Arbeitsorts erlassen wurde oder erlassen wird.

Ab dem 01.03.2021 sollen Friseure unter Hygieneauflagen wie medizinische Masken, Steuerung des Zutritts und im Voraus fest vergebenen Terminen wieder öffnen dürfen.

Mehr Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie auf der Homepage des Landes.

Die aktuelle Corona-Verordnung kann hier (PDF-Datei)heruntergeladen werden.

Öffnung von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen
Die Öffnung der Kindertageseinrichtungen und Grundschulen haben für das Land oberste Priorität. Welches Konzept die Landesregierung hier vorliegen wird, ist uns derzeit noch nicht bekannt. Wir werden Sie auf gewohnte weise informieren, sobald uns hierzu weitere Informationen vorliegen.

Rathaus weiterhin geschlossen
Das Rathaus bleibt zur Vermeidung aller nicht unbedingt erforderlichen Kontakte weiterhin geschlossen. In dringenden Fällen nehmen Sie bitte telefonisch (Tel. 970060) oder per E-Mail (gemeinde@schlierbach.de) Kontakt mit uns auf. Hierfür bitten wir um Verständnis.