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Schlierbach

Sanierungsgebiet „Ortskern III"

Artikel vom 10.11.2021

Der Gemeinderat der Gemeinde Schlierbach hat am 19. Oktober 2020 die Satzung zur förmlichen Festlegung des im abgebildeten Lageplan der Landsiedlung vom Oktober 2020 dargestellten Sanierungsgebietes „Ortskern III“ beschlossen. Am 23. Oktober wurde die Satzung im Amtsblatt der Gemeinde Schlierbach bekannt gemacht. Der Lageplan (PDF-Datei) und die genaue Abgrenzung des Sanierungsgebietes können zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, Hölzerstraße 1 in Schlierbach, eingesehen werden.

Ergänzend zu der Veröffentlichung vom Oktober 2020 weißt die Gemeinde auf die Anwendungen der Bestimmungen des § 144 BauGB (Genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge) hin.

Für genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge gemäß § 144 BauGB ist beim Bürgermeisteramt der Gemeinde, Hölzerstraße 1, 73278 Schlierbach ein Antrag auf Genehmigung einzureichen.

Die Genehmigung wird versagt, wenn Grund zur Annahme besteht, dass das Vorhaben, der Rechtsvorgang oder die Teilung eines Grundstückes oder die damit erkennbar bezweckte Nutzung die Durchführung der Sanierung unmöglich machen oder wesentlich erschweren oder den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen würde.

Auskünfte erteilt:

Gemeinde Schlierbach
Bürgermeisteramt
Hölzerstraße 1
73278 Schlierbach

Ansprechpartner: Frau Jessica Brabandt, Tel.: 07021 97006-14

http://www.schlierbach.de//rathaus-buergerservice/aktuelles