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Pressemitteilung Abfallwirtschaftsbetrieb

Artikel vom 27.01.2023

Abfallgebührenbescheide 2023 werden ab dem 31. Januar versandt

Gutschein für Biobeutel sowie Bestellschein für Sperrmüll und Elektrogeräte-Abholung sind im Schreiben enthalten

Ab dem 31.01.2023 erhalten die rund 120.000 Abfallgebührenzahler des Landkreises Göppingen ihre Gebührenbescheide für das Jahr 2023 zusammen mit jeweils einem Bestellschein für die Abholung von Sperrmüll und Elektrogeräten. Ebenfalls im Schreiben enthalten ist der Gutschein für 60 Biobeutel, der bei den auf der Internetseite, in der AWB-App und im Abfall ABC veröffentlichten Ausgabestellen eingelöst werden kann. Es sind genügend Biobeutel vorhanden und alle Ausgabestellen wurden ausreichend beliefert.

Im Abfallgebührenbescheid 2023 erfolgt die abschließende „Endabrechnung“ für das Jahr 2022 zusammen mit der Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2023. Wurden im Jahr 2022 mehr Leerungen vorausbezahlt als tatsächlich in Anspruch genommen wurden, erfolgt eine Verrechnung auf die zu entrichtenden Abfallgebühren für das Jahr 2023, unter Berücksichtigung der zehn Mindestleerungen. Wurde der Mülleimer hingegen häufiger zur Leerung bereitgestellt, sind diese Leerungen nachträglich zu entrichten – zusammen mit den Abfallgebühren für das Jahr 2023. Als Beilage zum Abfallgebührenbescheid erhalten alle Haushalte und Arbeitsstätten eine übersichtliche Erläuterung zum Aufbau des Bescheides und zur Berechnung der Gebühren.

Ab dem Jahr 2023 werden bei der Berechnung der Vorauszahlung der Leerungsgebühren die Leerungszahlen des jeweiligen Vorjahres unter Berücksichtigung von zehn Mindestleerungen zugrunde gelegt. Wer also zum Beispiel 20 Leerungen im Jahr 2022 in Anspruch genommen hat, muss im Jahr 2023 auch 20 Leerungen als Vorauszahlung entrichten. Wurden weniger als zehn Leerungen genutzt, sind trotzdem zehn Mindestleerungen für das Jahr 2023 zu entrichten – hier kann unter Umständen die Wahl eines kleineren Mülleimers bei der Reduzierung der Abfallgebühren helfen. Bei Haushalten und Arbeitsstätten, die sich erstmalig an die Abfallentsorgung anschließen und für die daher noch keine Vorjahreswerte vorliegen, werden unabhängig von der Behältergröße (ggf. anteilig) zwölf Leerungen als Vorauszahlung im ersten Veranlagungsjahr erhoben.

Um Datenfehler auszuschließen, sollte die auf dem Gebührenbescheid aufgedruckte Behälternummer mit der Nummer seitlich auf dem Behälter (ggf. auf dem Deckel) abgeglichen werden. Falls diese Nummern nicht übereinstimmen, bitte dies schriftlich beim Abfallwirtschaftsbetrieb melden.

Auf den Gebührenbescheiden befinden sich auch die neuen Zugangsdaten für das Online-Bürgerportal www.myawb.de. Dort kann man eine Übersicht über die bereits erfolgten Leerungen seiner Restmülltonne abrufen, Sperrmüll- oder Elektrogeräteabholungen bequem digital anmelden oder Reklamationen an den AWB übermitteln. Zudem ist es möglich, ein SEPA-Lastschriftmandat einzurichten. Der AWB empfiehlt, von diesen digitalen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Dadurch werden beispielsweise keine Zahlungstermine versäumt, so dass unnötige Mahngebühren und sonstige Kosten entfallen. Momentan lassen rund ein Drittel aller Gebührenzahler ihre Abfallgebühren bequem von ihrem Konto abbuchen. Durch die Einrichtung des SEPA-Lastschriftmandats wird schließlich auch die Arbeit des AWB erleichtert.

Wer Fragen zum Gebührenbescheid oder bis Ende Februar noch keinen Gebührenbescheid für das Jahr 2023 erhalten hat, sollte sich per E-Mail gebuehren(@)awb-gp.de oder telefonisch unter 07161 202-8888 beim Abfallwirtschaftsbetrieb melden.

Erfahrungsgemäß erreichen den AWB in den ersten Tagen nach Versand der Gebührenbescheide sehr viele Anrufe. Hierfür wurde zwar organisatorisch vorgesorgt, Wartezeiten sind aber nicht auszuschließen. Bereits heute bittet der AWB daher um Geduld oder man wartet mit seinem Anruf ein oder zwei Wochen ab bzw. nimmt per E-Mail Kontakt auf.