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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Amtliche Bekanntmachung

Artikel vom 12.01.2024

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024

1. Steuerfestsetzung
Für alle Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 keinen schriftlichen Grundsteuerbescheid erhalten und bei gleich bleibenden Besteuerungsgrundlagen die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von §27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in derselben Höhe wie im Jahr 2023 durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Soweit Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten, ergeht auf Grundlage des Messbescheids des Finanzamts ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.

2. Zahlungsaufforderung
Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für 2024 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, unter Angabe des Buchungszeichens auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Gemeindekasse Schlierbach zu überweisen oder einzuzahlen.

3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bürgermeisteramt Schlierbach, Hölzerstraße 1 in 73278 Schlierbach oder beim Landratsamt Göppingen, Lorcher Straße 6 in 73033 Göppingen einzulegen.

Der Widerspruch kann nicht damit begründet werden, dass die im Einheitswertbescheid oder im Grundsteuermessbescheid getroffenen Entscheidungen unzu-treffend seien. Durch die Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Grundsteuer nicht aufgehoben.

4. Auskunft
Auskünfte erteilt das Steueramt: Frau Hieber, Telefon (07021) 97006-22, E-Mail: b.hieber(@)schlierbach.de

Schlierbach, den 12. Januar 2024

Sascha Krötz
Bürgermeister