Amtliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplans „Seestraße-Schlat, 1. Änderung“
Der Gemeinderat der Gemeinde Schlierbach hat am 07.10.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Seestraße-Schlat, 1. Änderung“ und die Aufstellung der Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.
In derselben Sitzung wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Seestraße-Schlat, 1. Änderung“ sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO zum Bebauungsplan gebilligt sowie beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
Das Plangebiet umfasst den südlichen Bereich der Seestraße, den westlichen Teil der Straße Vor der Sommerweide, den östlichen Bereich des Schlatwegs sowie die Straße Seeäcker. Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 13.02.1995 maßgebend. Der Planbereich ist im folgenden Planausschnitt dargestellt:
Ziele und Zwecke der Planung
Der Verwaltung liegt eine Anfrage eines IT-Dienstleisters vor, der im Bereich des derzeitigen Bebauungsplans „Seestraße-Schlat“ sein Gewerbe betreiben möchte. Der Bebauungsplan schließt eine solche Nutzung jedoch aus. Da von einer solchen Nutzung keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind, sieht die Verwaltung jedoch keinen Grund, warum dies im Gebiet „Seestraße-Schlat“ ausgeschlossen werden sollte.
Mit der jetzigen Planung soll der Bebauungsplan „Seestraße-Schlat“ aus dem Jahr 1995 entsprechend geändert werden. Der zeichnerische Teil wird dabei nicht geändert. Es wird lediglich eine Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzung Nr. 1.1 Satz 2 vorgenommen, so dass zukünftig auch sonstige nicht störende Gewerbebetriebe sowie Anlagen für Verwaltungen ausnahmsweise zugelassen werden können.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit findet, entsprechend des § 13 BauGB, nicht statt.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden vom 14.10.2024 bis einschließlich zum 15.11.2024 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht. Die genannten Unterlagen können hier eingesehen werden. Umweltbezogene Informationen zum Plangebiet sind nicht verfügbar.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse gemeinde(@)schlierbach.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Sollte eine persönliche Information zur Planung oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung unter Telefon 07021 97006-15 gebeten.
Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus, Hölzerstraße 1, 73278 Schlierbach zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Schlierbach, den 11.10.2024
gez. Krötz
Bürgermeister