Grundsteuerreform 2025
Neue Hebesätze vom Gemeinderat beschlossen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
im Frühjahr 2025 erhalten Sie Ihre neuen Grundsteuerbescheide. Diese basieren erstmals auf dem Landesgrundsteuergesetz, mit dem die Erhebung der Grundsteuer von Grund auf neu geregelt wird. Die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags ist bereits erfolgt. Relevant hierfür waren die Grundstücksfläche und der jeweilige, vom unabhängigen Gutachterausschuss Göppingen zum 1. Januar 2022 festgestellte, Bodenrichtwert. Nicht relevant war jedoch der Wert des Gebäudes auf dem entsprechenden Grundstück.
In der Sitzung vom 7. Oktober 2024 hat der Gemeinderat den Hebesatz für das kommende Jahr 2025 beschlossen. Der Verwaltung sowie dem Gemeinderat war hierbei wichtig, die Grundsteuer aufkommensneutral zu gestalten.
Doch was bedeutet Aufkommensneutralität?
Insgesamt soll es durch die Grundsteuerreform im Wesentlichen nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens, d. h. die gesamte Einnahme der Gemeinde, gegenüber dem Jahr 2024 kommen.
Wichtig: Es wird dennoch zu einzelnen Belastungsverschiebungen gegenüber der bisherigen Rechtslage sowie zwischen den Nutzungen und Lagen der Grundstücke
kommen. Aus diesem Grund wird es Grundstücke geben, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist. Belastungsverschiebungen treten als Konsequenz aus der
Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils in allen Grundsteuer-Modellen auf.
Die konkrete Grundsteuer ergibt sich aus der Multiplikation des Grundsteuermessebetrags und dem Hebesatz. Die Höhe des Hebesatzes allein sagt daher nichts darüber aus, ob Sie mehr oder weniger Grundsteuer ab dem kommenden Jahr zahlen müssen. Entscheidend ist hierfür Ihr neuer Grundsteuermessbetrag, welcher Ihnen bereits vom Finanzamt mitgeteilt wurde.
Da wir als Gemeinde keinen Einfluss auf den Grundsteuermessbetrag haben und der Pflicht zur Aufkommensneutralität nachgekommen sind, bitten wir Sie bei Erhalt Ihres neuen Grundsteuerbescheides um Verständnis. In den kommenden Jahren
sehen wir in der Gemeindeverwaltung und im Gemeinderat es als unsere Pflicht, die gesamten Grundsteuermessbeträge stetig zu beobachten und gegebenenfalls Korrekturen bei den Hebesätzen vorzunehmen. Es wird also voraussichtlich zu
häufigeren Verschiebungen bei den Hebesätzen kommen, als dies bisher der Fall war.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.grundsteuer-bw.de.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Herzliche Grüße
Sascha Krötz (Bürgermeister) und Andreas Barner (Leitung Finanzverwaltung)