Einladung zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Schlierbach
Der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Schlierbach lädt die Jagdgenossen/-innen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Schlierbach zu einer Jagdgenossenschaftsversammlung am
Mittwoch, den 15.01.2025 um 19:00 Uhr im Saal im OG des Bürgerhauses im alten Farrenstallin Schlierbach ein. Die Versammlung ist nicht öffentlich.
Einlass und Registrierung ist ab 18:00 Uhr möglich. Eine persönliche Einladung der Mitglieder erfolgt nicht.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen/-innen) sind alle Eigentümer/-innen von Grundstücksflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Schlierbach gehören. Der gemeinschaftliche Jagdbezirk Schlierbach bildet sich aus den bejagbaren Grundstücken auf der Gemarkung Schlierbach. Eigenjagdbezirke und durch Eigenjagdbezirke vom gemeinschaftlichen Jagdbezirk abgetrennte Flächen gehören nicht zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk. Das Mitgliederverzeichnis der Jagdgenossenschaft („Jagdkataster“) kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Es haben nur Jagdgenossen/-innen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes und deren Bevollmächtigte Zutritt. Bei gemeinschaftlichem Eigentum (zum Beispiel Miteigentum, Gesamthandeigentum, Erbengemeinschaft) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden, deshalb ist eine/-r der Eigentümer/-innen von den übrigen Miteigentümern/-innen zur Stimmabgabe schriftlich zu bevollmächtigten, sofern diese nicht selbst an der Versammlung teilnehmen können; dies gilt auch für Eheleute.
Jagdgenossen/-innen können ihr Stimmrecht auch durch mit schriftlicher Vollmacht versehene Vertreter/-innen ausüben. Jede/r anwesende Jagdgenosse/-in oder Bevollmächtigte kann höchstens 5 abwesende Jagdgenossen/-innen vertreten.
Die Stimmabgabe in der Jagdgenossenschaftsversammlung erfolgt nicht geheim.
Die Zugangsberechtigung wird beim Einlass geprüft, bitte halten Sie einen Ausweis bereit.
Da dieÜberprüfung und Registrierung der Jagdgenossen/-innen zeitaufwendig ist, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Einlass und Feststellung der Berechtigung der Jagdgenossen/-innen ist ab 18:00 Uhr möglich.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung, Schriftführung, Zulassung von Gästen
2. Wahl des Jagdvorstands
3. Beschlussfassung über die Jagdgenossenschaftssatzung
4. Verzicht nach § 10 Abs. 4 JVMG des Eigenjagdbezirks Schlierbach zugunsten des gemeinschaftlichen Jagdbezirks
5. Anträge, Anfragen, Verschiedenes
Schlierbach, den 13.12.2024
Für den Gemeinderat
Sascha Krötz
Bürgermeister