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Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Artikel vom 10.01.2025

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Die Wahlbenachrichtigung für die anstehende Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wird in den nächsten Tagen verteilt.

Wer an den Wahlen per Briefwahl wählen möchte, hat folgende Möglichkeiten:

• Briefwahlunterlagen über folgenden Link beantragen.

• Briefwahlunterlagen über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragen.

• Briefwahlunterlagen mit der unterschriebenen Wahlbenachrichtigung im Rathaus beantragen. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren  Personalausweis mit. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass die Wahlbenachrichtigung auf der Rückseite unterschrieben ist bzw. ein Bevollmächtigter eingetragen sein muss.

Wer den Antrag für eine andere Person stellen will, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Eine telefonische Beantragung ist nicht leider möglich.

Bitte beachten Sie jedoch, dass die Stimmzettel aufgrund gesetzlicher Fristen, die die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung berücksichtigen, erst ab dem 7. Februar 2025 bei der Gemeindeverwaltung eintreffen werden. Erst nach Erhalt der Stimmzettel kann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden.

Zwischen dem Eingang der Stimmzettel bei der Gemeindeverwaltung und dem Wahltag bleibt somit lediglich ein Zeitraum von gut zwei Wochen, in dem die Briefwahlunterlagen zugestellt werden können und die Gemeindeverwaltung wieder erreichen müssen.

Beim Rückversand der ausgefüllten Briefwahlunterlagen per Post bitten wir Sie, die Zustelldauer zu beachten.

Um sicherzugehen, können Sie die Briefwahlunterlagen jederzeit direkt in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen.

Der Wahlschein mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss spätestens am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, um 18 Uhr beim Wahlamt eingehen.

Wichtiger Hinweis für Reisende:
Sollten Sie planen, vor dem 7. Februar 2025 zu verreisen und bis zum Wahltag nicht zurückzukehren, empfiehlt es sich, die Briefwahlunterlagen an eine alternative Adresse senden zu lassen.

Bei Fragen zu den Wahlen wenden Sie sich gerne an das Wahlamt/Bürgerbüro, Zimmer Nr. 1, Telefon 07021/97006-0, E-Mail: gemeinde(@)schlierbach.de