Amtliche Bekanntmachung
Aufstellung und Veröffentlichung des Bebauungsplans „Hauptstraße, 6. Änderung“
Der Gemeinderat der Gemeinde Schlierbach hat am 20.01.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Hauptstraße, 6. Änderung“ und die Aufstellung der Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.
In derselben Sitzung wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Hauptstraße, 6. Änderung“ sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO zum Bebauungsplan gebilligt sowie beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
Das Gebiet befindet sich in der Ortsmitte von Schlierbach an der Hauptstraße und umfasst die Flurstücke Nr. 265 sowie 265/2. Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 20.01.2025 maßgebend.
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Ziele und Zwecke der Planung
Das auf dem Grundstück Hauptstraße 43 befindliche landwirtschaftliche Gebäude soll abgebrochen und im Anschluss daran mit einem Mehrfamilienhaus neu bebaut werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben im Sinne der innerörtlichen Nachverdichtung geschaffen werden.
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit findet, entsprechend des § 13a BauGB, nicht statt.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden vom 03.02.2025 bis einschließlich zum 07.03.2025 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.
Die genannten Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.schlierbach.de/leben-wohnen/bauen/bebauungsplaene sowie unter
https://www.m-quadrat.cc/downloads.php eingesehen werden. Umweltbezogene Informationen zum Plangebiet sind nicht verfügbar.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse gemeinde(@)schlierbach.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Sollte eine persönliche Information zur Planung, oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind vorab telefonisch unter 07021 97006-0 zu vereinbaren.
Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus, Hölzerstraße 1, Zimmer 3, 73278 Schlierbach zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Schlierbach, den 31.01.2025
Krötz
Bürgermeister