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Bundestagswahl 2025

Artikel vom 14.02.2025

Beantragung von Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl 2025

Für die Bundestagswahl 2025 haben alle wahlberech tigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, per Briefwahl ihre Stimme abzugeben. Die Beantragung der
Briefwahlunterlagen kann schriftlich, elektronisch oder persönlich im Wahlamt der Gemeinde erfolgen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.

Fristen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen
Gemäß § 28 der Bundeswahlordnung (BWO) können Briefwahlunterlagen bis zum Freitag vor der Wahl um 15 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen – etwa bei Verlust oder nicht zugegangenen Briefwahlunterlagen – kann auch am Samstag vor der Wahl zwischen 10 und 12 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.

Am Wahltag selbst (Sonntag) ist eine Beantragung nur noch in absoluten Ausnahmefällen möglich: Personen, die nachweislich zu Unrecht nicht im Wählerverzeichnis
geführt werden oder durch plötzliche Erkrankung nicht im Wahllokal selbst wählen können, können bis spätestens 15 Uhr Briefwahlunterlagen abholen.

Rückgabe der Wahlbriefe
Die ausgefüllten Wahlbriefe müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingegangen sein, damit die Stimme gültig
gezählt wird. Ein verspäteter Eingang führt zur Ungültigkeit der Briefwahlstimme.

Wichtig: Wer seine Briefwahlunterlagen kurzfristig beantragt, sollte diese nicht mehr per Post versenden, da sie möglicherweise nicht rechtzeitig ankommen. In diesem Fall empfiehlt es sich, den Wahlbrief direkt in den Briefkasten des Rathauses einzuwerfen.

Für Fragen zur Briefwahl steht das Bürgerbüro unter 07021 97006-16 gerne zur Verfügung.