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Amtliche Bekanntmachung

Artikel vom 19.02.2025

Aufstellung und Veröffentlichung des Baulinienplans „Südlich des Ortsbachs, 3. Änderung“

Der Gemeinderat der Gemeinde Schlierbach hat am 17.02.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB die Aufstellung des Baulinienplans „Südlich des Ortsbachs, 3. Änderung“ beschlossen.

In derselben Sitzung wurde der Entwurf des Baulinienplans „Südlich des Ortsbachs, 3. Änderung“ gebilligt sowie beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.

Das Plangebiet befindet sich im Südwesten des Gemeindegebiets an der Dorfwiesenstraße. Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 17.02.2025 maßgebend.

Der Planbereich ist im folgenden Planausschnitt dargestellt:

Ziele und Zwecke der Planung

Das Flst. Nr. 207/1 an der Dorfwiesenstraße befindet sich gemäß des Baulinienplans vollständig im Bereich der unüberbaubaren Fläche. Aus Sicht der Gemeinde handelt es sich bei dieser Baulücke um ein Potential hinsichtlich der innerörtlichen Nachverdichtung. Um eine Bebauung des Grundstücks zu ermöglichen, soll daher der Baulinienplan geändert und das Grundstück in die überbaubare Fläche einbezogen werden.

Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB

Der Baulinienplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit findet, entsprechend des § 13a BauGB, nicht statt.

Der Entwurf des Baulinienplans mit zugehöriger Begründung sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden vom 24.02.2025 bis einschließlich zum 25.03.2025 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.

Die genannten Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde sowie unter https://www.m-quadrat.cc/downloads.php eingesehen werden. Umweltbezogene Informationen zum Plangebiet sind nicht verfügbar.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse gemeinde(@)schlierbach.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Sollte eine persönliche Information zur Planung, oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind vorab telefonisch unter 07021 97006-0 zu vereinbaren.

Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus, Hölzerstraße 1, 73278 Schlierbach zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Schlierbach, den 21.02.2025

Krötz
Bürgermeister