Amtliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplans „Vor der Sommerweide, 2. Änderung“
Der Gemeinderat der Gemeinde Schlierbach hat am 07.04.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Vor der Sommerweide, 2. Änderung“ und die Aufstellung der Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.
In derselben Sitzung wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Vor der Sommerweide, 2. Änderung“ sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO zum Bebauungsplan gebilligt sowie beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
Das Plangebiet umfasst die Straße Vor der Sommerweide von der Brücke über den Schlierbach bis zum Kreisverkehr in der Hattenhofer Straße. Zudem die Stichstraßen Eschenweg, Erlenweg und Weidenweg sowie ein kleiner Teil der südlichen Hattenhofer Straße. Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 10.11.2003 maßgebend. Der Planbereich ist im folgenden Planausschnitt dargestellt:
Ziele und Zwecke der Planung
Der bisherige Bebauungsplan setzt in den Örtlichen Bauvorschriften fest, dass Mauern nur als Natursteinmauern zulässig sind. Diese Regelung entspricht nicht mehr der heutigen üblichen Bauweise in der Gartengestaltung. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Satz „Mauern sind nur als Natursteinmauern zugelassen“ der Örtlichen Bauvorschriften Nr. 1.1.4 zu streichen.
Mit der jetzigen Planung soll der Bebauungsplan „Vor der Sommerweide“ (rechtskräftig seit 02.04.2004) sowie „Vor der Sommerweide, 1. Änderung“ (rechtskräftig seit 26.01.2018) entsprechend geändert werden. Der zeichnerische Teil wird dabei jeweils nicht geändert. Es wird lediglich eine Anpassung der bauordnungsrechtliche Festsetzung Nr. 1.1.4 Satz 3 der Örtlichen Bauvorschriften vorgenommen, so dass zukünftig auch Mauern aus anderen Materialien als Naturstein zulässig wären.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit findet, entsprechend des § 13 BauGB, nicht statt.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden vom 14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.
Die genannten Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.schlierbach.de/leben-wohnen/bauen/bebauungsplaene eingesehen werden. Umweltbezogene Informationen zum Plangebiet sind nicht verfügbar.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse gemeinde(@)schlierbach.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Sollte eine persönliche Information zur Planung oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung unter Telefon 07021 97006-15 gebeten.
Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus, Hölzerstraße 1, 73278 Schlierbach zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Schlierbach, den 11.04.2025
gez.
Sascha Krötz
Bürgermeister