Amtliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt“: Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Schlierbach hat am 12. Mai 2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt“ und den Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
Das Plangebiet befindet sich im Norden des Gemeindegebiets an der Einmündung der Auchtertstraße in die B 297 und be inhaltet die Flurstücke Nr. 641/3 (teilweise) sowie 641/8.
Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 12. Mai 2025 maßgebend. Der Planbereich ist im folgenden Planausschnitt
dargestellt:

Ziele und Zwecke der Planung
Im Bereich des Netto-Marktes an der Auchtertstraße existiert derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Zur Sicherung der Nahversorgung in der Gemeinde soll an diesem Standort ein Neubau mit größerer Verkaufsfläche entstehen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschafften werden.
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Der Entwurf des Bebauungsplans und die örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung einschließlich der Auswirkungsanalyse zur Entwicklung eines Nahversorgungsstandorts in Schlierbach sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung vom 10. Juni 2025 bis einschließlich 10. Juli 2025 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.
Die genannten Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde sowie unter https://www.m-quadrat.cc/downloads.php eingesehen werden. Umweltbezogene Informationen zum Plangebiet sind nicht verfügbar.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse gemeinde(@)schlierbach.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Sollte eine persönliche Information zur Planung oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind vorab telefonisch unter 07021 97006-15 zu vereinbaren.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus, Hölzerstraße 1, 73278 Schlierbach, zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Schlierbach, 30. Mai 2025
gez.
Sascha Krötz
Bürgermeister