Amtliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplans „Hohenstaufenstraße, 2. Änderung“
Der Gemeinderat der Gemeinde Schlierbach hat am 23. Juni 2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Hohenstaufenstraße, 2. Änderung“ und die Aufstellung der Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.
In derselben Sitzung wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Hohenstaufenstraße, 2. Änderung“ sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO zum Bebauungsplan gebilligt sowie beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
Das Plangebiet liegt an der Göppinger Straße und umfasst das Flst. Nr. 728. Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 23. Juni 2025 maßgebend. Der Planbereich ist im folgenden Planausschnitt dargestellt:

Ziele und Zwecke der Planung
Das Gebäude Göppinger Straße 69 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hohenstaufenstraße“ vom 23. Juli 1973. Da unmittelbar nördlich an das Grundstück die B 297 angrenzt ist der Bereich nördlich des Baufensters auf diesem Grundstück als Anbauverbotszone gemäß § 9 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) festgelegt. In diesem Bereich sind Hochbauten grundsätzlich nicht zulässig.
Das bestehende Gebäude wurde in den vergangenen Jahren umfassend umgebaut und modernisiert. In diesem Zuge wurde auf der Nordseite des Gebäudes eine Terrasse mit Überdachung im Vorgriff auf eine Baugenehmigung errichtet. Grundsätzlich können untergeordnete Gebäudeteile in geringfügigem Maße außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden.
Im vorliegenden Fall ist der Maßstab der Geringfügigkeit überschritten. Um dennoch im Einvernehmen mit dem Träger der Straßenbaulast eine Genehmigung erteilen zu können ist es daher erforderlich, den bestehenden Bebauungsplan zu ändern und die ausnahmsweise zulässigen Überschreitungen zu konkretisieren.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit findet, entsprechend des § 13 BauGB, nicht statt.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden vom 7. Juli 2025 bis einschließlich zum 8. August 2025 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.
Die genannten Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde unter www.schlierbach.de/leben-wohnen/bauen/bebauungsplaene sowie unter www.m-quadrat.cc/downloads.php eingesehen werden. Umweltbezogene Informationen zum Plangebiet sind nicht verfügbar.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse gemeinde(@)schlierbach.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Sollte eine persönliche Information zur Planung, oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind vorab telefonisch unter 07021 97006-0 zu vereinbaren.
Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus, Hölzerstraße 1, 73278 Schlierbach zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Schlierbach, den 4. Juli 2025
gez. Sascha Krötz
Bürgermeister