Amtliche Bekanntmachung
Verlängerung der Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet „Im äußeren Feld, 2. Änderung“
Der Gemeinderat der Gemeinde Schlierbach hat in öffentlicher Sitzung am 23. Juni 2025 aufgrund von § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die nachfolgende Verlängerung der am 28. Juli 2023 in Kraft getretenen Veränderungssperre beschlossen:
Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bebauungsplan „Im äußeren Feld, 2. Änderung“ in Schlierbach
Der Gemeinderat der Gemeinde Schlierbach hat am 23. Juni 2025 aufgrund von § 14, § 16 und § 17 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) und § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000, 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. November
2024 (GBl. 2024 Nr. 98) die nachfolgende Satzung beschlossen.
§ 1 Verlängerung der Veränderungssperre
Die am 28. Juli 2023 in Kraft getretene Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im äußeren Feld, 2. Änderung“ wird um ein Jahr verlängert.
§2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und dem § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsvorschriften wird hingewiesen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde Schlierbach geltend zu machen.
Schlierbach, den 4. Juli 2025
gez.
Sascha Krötz
Bürgermeister
