Amtliche Bekanntmachung
Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 wurde vom Landratsamt Göppingen bestätigt.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 19.02.2026 vorgelegt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30.03.2026 bis 07.04.2026 im Rathaus, Zimmer 13 öffentlich aus.
Der Haushaltsplan 2026 der Gemeinde Schlierbach weist trotz eines veranschlagten negativen ordentlichen Ergebnisses insgesamt eine solide finanzielle Ausgangslage auf. Die Gemeinde ist weiterhin schuldenfrei; das negative Ergebnis kann durch vorhandene Rücklagen vollständig ausgeglichen werden.
In den vergangenen Jahren wurde eine nachhaltige und wirtschaftliche Haushaltsführung verfolgt, verbunden mit erheblichen Investitionen in zentrale Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen in den Bereichen Bildung und Kinderbetreuung, technische Infrastruktur, Sportanlagen, Umwelt- und Lärmschutz sowie die städtebauliche Entwicklung des Ortskerns. Ungeachtet dieser Investitionstätigkeit bleibt die finanzielle Stabilität der Gemeinde gewahrt.
Für das Haushaltsjahr 2026 werden sowohl ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit als auch ein positiver Finanzierungsmittelüberschuss aus Investitionstätigkeit prognostiziert, wodurch sich die liquiden Mittel erhöhen.
Die Investitionsschwerpunkte liegen insbesondere im Grunderwerb sowie in der Sanierung des Farrenstalls. Weitere Maßnahmen betreffen unter anderem die Erweiterung des Waldkindergartens, den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen, die Modernisierung des Bürgerbüros sowie Maßnahmen im Bereich der Wasserversorgung. Die Finanzierung erfolgt teilweise durch Zuschüsse und Erlöse aus Grundstücksveräußerungen.
Die aktuelle Finanzlage zeigt, dass die Gemeinde im Vergleich zu vielen anderen Kommunen in Baden-Württemberg weiterhin gut aufgestellt ist. Dennoch belasten steigende Personal- und Sachkosten, notwendige Unterhaltungsaufwendungen und wachsende Anforderungen an Infrastruktur und Dienstleistungen die Haushaltslage spürbar. Vor diesem Hintergrund bleibt eine konsequente Priorisierung der Ausgaben sowie eine vorausschauende und disziplinierte Haushaltsführung erforderlich.
Insgesamt stellt der Haushaltsplan 2026 eine ausgewogene und zukunftsorientierte Finanzplanung dar, die sowohl die Erfüllung der laufenden Aufgaben als auch die nachhaltige Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Gemeinde gewährleistet.
Hier gelangen Sie zur Haushaltssatzung 2026 und Bekanntmachung (PDF-Datei)