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Öffnungen im Bildungs- und Betreuungsbereich

Artikel vom 18.02.2021

In einem Schreiben vom 11. Februar teilt die Kultusministerin des Landes Baden-Württemberg mit, dass die Kindertageseinrichtungen ab Montag, dem 22. Februar zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren können. Das bedeutet, dass in allen drei Einrichtungen der Gemeinde alle Kinder ihren Betreuungsplatz wieder in Anspruch nehmen dürfen. In der Konsequenz wird dann auch keine Notbetreuung mehr angeboten.

Grundsätzlich gelten wieder die gleichen Regeln für den Betrieb, die bereits vor der Schließung im Dezember 2020 maßgeblich waren, z.B. Vermeidung von Kontakten unter den Erwachsenen, Hygienekonzepte, möglichst konstant zusammengesetzte Gruppen.

Trotz der sich abzeichnenden positiven Entwicklung haben wir leider noch immer ein aktives Infektionsgeschehen. Dies ist die eine Seite…

Auf der anderen Seite ist allen Beteiligten klar, dass Kinder die Begegnung mit Gleichaltrigen und die Begleitung und Zuwendung der pädagogischen Fachkräfte für eine gesunde Entwicklung dringend brauchen. 

Vor diesem Hintergrund haben nun alle Eltern die schwierige Aufgabe, im Interesse ihrer Kinder, in großer Verantwortung und mit Sorgfalt abzuwägen, ob sie den Betreuungsplatz für ihr Kind ganz/teilweise/gar nicht in Anspruch nehmen wollen. 

Aufgrund der fortdauernden Schließung der Kindertageseinrichtungen im Februar, wird in Schlierbach der Abbuchungslauf für den Gebühreneinzug für einen weiteren Monat gestoppt. Die Gebühren für März 2021 werden also nicht eingezogen.