Aktuelles: Schlierbach

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Schlierbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Herzlich willkommen in der
Gemeinde Schlierbach

Austausch von Wasserzählern

Artikel vom 03.05.2021

Austausch von Wasserzählern wegen Ablauf der Eichfrist

Aufgrund des Eichgesetzes ist es notwendig, dass die von der Gemeinde Schlierbach zur Verfügung gestellten Wasserzähler in regelmäßigen Zeitabständen (alle 6 Jahre) ausgewechselt werden. Betroffen sind hiervon für das Jahr 2021 Zähler aus dem Eichjahr 2015.

Nach den gesetzlichen Vorschriften und der verstärkten Kontrolle durch das Eichamt werden abMontag, den 10. Mai 2021 im gesamten Gemeindegebiet die Wasserzähler aus dem Eichjahr 2015 gewechselt.

Die von der Gemeinde beauftragte Firma „Michael Schmidt, Installateur- und Heizungsbaubetrieb“ wird sich mit den Grundstückseigentümern in Verbindung setzen.

Falls Sie von der Firma „Michael Schmidt, Installateur- und Heizungsbaubetrieb“ nicht angetroffen werden, wird eine Nachricht zur Terminabsprache in Ihrem Briefkasten hinterlassen.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren bitten wir die Grundstückseigentümer der Firma freien Zugang zu den Messeinrichtungen zu gewähren.

In diesem Zusammenhang wird die technische Ausführung der Wasserzähleranlage geprüft. Die Wasserzählanlage muss den Bestimmungen des Deutschen Normausschusses (DIN 1988) und den Vorschriften der Gemeinde entsprechen. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die nach diesen Vorschriften zugelassen sind.

Sollten Mängel an der Wasserzählanlage vorhanden sein, wird der jeweilige Anschlussinhaber von der Firma „Michael Schmidt, Installateur- und Heizungsbaubetrieb“ unterrichtet. Der Mangel ist nach Bekanntgabe umgehend zu beheben. Die hieraus entstehenden Kosten sind vom Grundstückseigentümer zu tragen.