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Schlierbach

Grundsteuerreform

Artikel vom 09.06.2022

Informationen und Handlungsempfehlungen für Grundstückseigentümer

Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes notwendig. Deshalb wurde im November 2020 das „neue“ Grundsteuergesetz des Bundeslandes Baden-Württemberg erlassen. Die Umsetzung erfordert auch die Mitwirkung der betroffenen Bürger. Bis zum 31. Oktober 2022 müssen die Steuerpflichtigen ihre sogenannte "Feststellungserklärung“ für die Grundsteuer-Hauptfeststellung zum 01. Januar 2022 bei ihrem zuständigen Finanzamt per ELSTER abgeben. Frühestens ist dies jedoch ab dem 1. Juli dieses Jahres möglich. 

Der für das Finanzamt maßgebliche Bodenrichtwert betrifft zwar den Stichtag 01.01.2022, die geltenden Bodenrichtwerte zu diesem Stichtag werden aber vom gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Göppingen erst bis Ende Juni 2022 ermittelt und ab Juli 2022 veröffentlicht.  

Daher ist bis zu diesem Zeitpunkt keine für die Grundsteuerreform relevante Information zu einem Bodenrichtwert erhältlich!  

Derzeit müssen die Betroffenen noch nichts unternehmen, auch eine Kontaktaufnahme mit der Gemeindeverwaltung bzw. dem gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Göppingen ist aktuell nicht nötig und führt auch zu keinem Ergebnis. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beschafft hierzu lediglich die Grundlagen und erteilt grundsätzlich keine Auskünfte.  

Die für die Feststellungserklärung benötigten Bodenrichtwerte stehen also nicht vor Juli 2022 zur Verfügung. Auf die Bodenrichtwerte der jeweiligen Kommunen kann dann ab Juli 2022 direkt über www.grundsteuer-bw.de oder aber auch über www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw zugegriffen werden.

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