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Schlierbach

Amtliche Bekanntmachung

Artikel vom 22.04.2022

Eröffnungsbilanzkorrektur zum 01.01.2020

Mit seinem Grundsatzbeschluss vom 21.01.2013 hat der Schlierbacher Gemeinderat die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) zum 01.01.2016 beschlossen. Nach den landesrechtlichen Bestimmungen haben sämtliche Kommunen in Baden-Württemberg spätestens ab dem Haushaltsjahr 2020 die neuen Regelungen anzuwenden.

Zentrales Kernstück im Umstellungsprozess ist dabei die Erstellung einer Eröffnungsbilanz, die erstmals vollumfänglich das gesamte Vermögen der Gemeinde zum 01.01.2016 darstellt.

Hierfür mussten zunächst sämtliche Straßen, Brücken, Grundstücke, Gebäude, Sportanlagen, Spielplätze, Maschinen, Fahrzeuge, Büroeinrichtungen, Vorräte, usw. erfasst und anschließend einzeln mit dem Wert zum Bilanzstichtag bewertet werden – insgesamt rund 2.000 Positionen.

Ende November 2017 konnten die Arbeiten für die Eröffnungsbilanz abgeschlossen werden; demnach belief sich die Bilanzsumme der Gemeinde Schlierbach zum 01.01.2016 auf insgesamt 42.466.415,16 €.

Das Kreisprüfungsamt Göppingen stellte in seinem Prüfbericht vom 15.08.2018 erhebliche Beanstandungen bei der Vermögensbewertung fest. Die Eröffnungsbilanz wurde vom Kreisprüfungsamt nicht anerkannt und musste in großem Umfang nachkorrigiert werden. Die Bilanz wurde zum Stichtag 01.01.2020 korrigiert.

Der Gemeinderat hat nun in seiner Sitzung vom 13.04.2022 die Korrektur der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung sowie der Gemeindehaushaltsverordnung formell festgestellt:

Das Basiskapital verringert sich um 1.148.588,76 €.
Die Bilanzsumme verringert sich um 1.851.950,17 €.

Öffentliche Auslegung der Korrektur der Eröffnungsbilanz
Die Korrektur der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 liegt gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Haushaltsrechts in Verbindung mit § 95 b Abs. 2 der Gemeindeordnung in der Zeit von Montag, den 25.04.2022 bis einschließlich Dienstag, den 03.05.2022 auf dem Rathaus, Zimmer 11 (1. Obergeschoss), während den üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus.

Bürgermeisteramt Schlierbach

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