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Schlierbach

Aktuelles zum Coronavirus

Artikel vom 19.10.2020

Ausrufung der dritten Pandemiestufe

Durch die ansteigenden Infektionsraten ist im Landkreis Göppingen die 7-Tage Inzidenz auf über 50 Fälle je 100 000 Einwohner angestiegen und auch in ganz Baden-Württemberg ist mittlerweile dieser Wert überschritten. Aus diesem Grund hat die Landesregierung die dritte Pandemiestufe für Baden-Württemberg ausgerufen, die am 19.10.2020 in Kraft tritt und verschärfte Regelungen mit sich bringt.

Verschärfung der „Corona-Verordnung“

Die Corona-Verordnung des Landes (PDF-Datei) wurde an das stark steigende Infektionsgeschehen angepasst. Die Änderungen gelten ab Montag, 19. Oktober 2020. Im Wesentlichen beinhaltet die aktuelle Verordnung folgende Änderungen:

  • Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung in Fußgängerzonen sowie in für Publikumsverkehr zugänglichen Bereichen öffentlicher Einrichtungen, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
  • Begrenzung von privaten Veranstaltungen auf zehn Personen oder Angehörige von zwei Haushalten.
  • Ansammlungen werden auf zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
  • Begrenzung der Teilnehmerzahl für öffentliche Veranstaltungen auf 100 Personen.

Zudem wurden weitere landesweite Maßnahmen, wie zum Beispiel die Maskenpflicht im Unterricht ab Klasse fünf in den weiterführenden Schulen sowie in den beruflichen Schulen angeordnet.

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