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Schlierbach

Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Artikel vom 01.11.2020

Erneute Änderung der Corona-Verordnung

Die Landesregierung hat mit einer Verschärfung der Schutzmaßnahmen und der entsprechenden Anpassung der Corona-Verordnung auf die aktuell besorgniserregende Entwicklung des Infektionsgeschehens in Baden-Württemberg sowie ganz Deutschland reagiert. Die beschlossenen Regelungen wurden heute notverkündet und treten am Montag, 2. November 2020 in Kraft und gelten befristet bis 30. November 2020. Ziel der verschärften Regelungen ist eine Reduzierung von Kontakten zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum.

Im Wesentlichen beinhaltet die aktuelle Verordnung folgende Änderungen:

  • Für Kontakte im privaten Umfeld (z.B. private Treffen oder Feiern) und in der Öffentlichkeit gilt eine Obergrenze von max. 10 Personen. Die Personen dürfen aus max. zwei Haushalten stammen. Davon ausgenommen sind Ehegatten bzw. Lebenspartner und Verwandte in direkter Linie. Jedoch dürfen es auch dabei nicht mehr als zehn Personen sein.
  • Öffentliche sowie private Sportanlagen und Sportstätten einschließlich anderer Einrichtungen wie Fitnessstudios, Tanzschulen, ... müssen schließen. Ausnahmen gibt es für Individualsportarten wie z.B. Tennis.
  • Kulturelle Veranstaltungen (z.B. auch Vereinsveranstaltungen) sind bis Ende November nicht mehr möglich. Davon betroffen sind auch Theater, Konzerthäuser, Kinos, Museen.
  • Musikschulen dürfen weiter unter den Auflagen der Corona-Verordnung genauso wie Kunstschulen und Jugendkunstschulen offen bleiben.
  • Restaurants, Gaststätten, Bars, Kneipen sowie Cafés und andere gastgewerbliche Einrichtungen müssen schließen. Weiterhin erlaubt ist die Lieferungen von Speisen oder die Mitnahme von Essen für den Verzehr zu Hause.
  • Der Einzelhandel kann weiter geöffnet bleiben. Neu ist, dass sich pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche nur ein Kunde/eine Kundin im Geschäft aufhalten darf. Bei Geschäften mit weniger Verkaufsfläche ist nur ein Kunde/ eine Kundin erlaubt.
  • Freizeitparks, zoologischen und botanischen Gärten sowie sonstigen Freizeiteinrichtungen (z.B. Kletterparks, Indoorspielplätze, ...) müssen schließen.

Die aktuelle Corona-Verordnung kann hier (PDF-Datei) heruntergeladen werden.

Hier (PDF-Datei)finden Sie zusätzlich eine detaillierte Übersicht über die verschiedenen geschlossenen bzw. offen bleibenden Einrichtungen, Dienstleistungen und Einzelhandelsbereiche (Stand 01.11.2020).

 

    Sportstätten und Sportanlagen geschlossen

    Ab 02.11.2020 müssen alle Einrichtungen der Gemeinde für den Freizeit- und Amateursport geschlossen werden. Die Benutzung der Sporthalle Bergreute, der Dorfwiesenhalle, des Kunstrasenplatzes (auch als Bolzplatz) sowie des Basketballfelds bei der Schule und der Skateranlage im Gewerbegebiet sind daher bis mindestens 30.11.2020 für den Sportbetrieb untersagt. Die Benutzung der Anlagen stellt somit eine Ordnungswidrigkeit dar.

     

    Spielplätze weiterhin geöffnet

    Alle Schlierbacher Spielplätze stehen weiterhin für die Kinder zum Spielen und Toben zur Verfügung. Wir bitten jedoch alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigte darauf zu achten, den Abstand zu anderen Familien bestmöglich einzuhalten und auch den Abstand der Eltern untereinander einzuhalten und nicht im Pulk zusammenzustehen. Auch hier gilt, dass Ansammlungen mit mehr als zehn Personen und aus mehr als zwei Haushalten untersagt sind.

     

    Schlierbacher Wochenmarkt

    Der Bauernmarkt kann trotz der Einschränkungen weiterhin wie gewohnt am Mittwochnachmittag auf dem Rathausplatz stattfinden. Bitte beachten Sie jedoch, dass auf dem Wochenmarkt ein Mund-Nasenschutz getragen werden muss.

     

    Rathaus weiterhin geöffnet

    Das Rathaus ist weiterhin zu den gewohnten Besuchszeiten geöffnet. Wir bitten Sie jedoch zur Vermeidung aller nicht unbedingt erforderlichen Kontakte nur bei dringenden Angelegenheiten persönlich auf das Rathaus zu kommen. Wir sind gerne auch telefonisch (Tel. 970060) oder per E-Mail (gemeinde@schlierbach.de) für Sie da.

     

    Weitere Informationen:

    • Die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde sowie die Schulen bleiben unter verschärften Hygienebedingungen geöffnet.
    • Der Musikschulunterricht kann weiterhin in den Einrichtungen der Gemeinde stattfinden.
    • Der Jugendraum in der Sporthalle Bergreute bleibt vorerst geschlossen.
    • Auf dem Wertstoffhof sowie der Grünmüllsammelstelle gilt Maskenpflicht.
    http://www.schlierbach.de//rathaus-buergerservice/aktuelles