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Schlierbach

Amtliche Bekanntmachung

Artikel vom 03.05.2023

Aufstellung des Bebauungsplans „Dorfwiesen II“

Der Gemeinderat hat am 24.04.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Dorfwiesen II“ und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.

Das Gebiet befindet sich im Süden des Gemeindegebietes zwischen dem Baugebiet Dorfwiesen im Westen und der Seestraße im Osten. Im Norden grenzt es an den Ahornweg und im Süden an die offene Wiesenflur an.

Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 24.04.2023 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung eines kleineren Wohngebietes im Gewann „Dorfwiesen“ geschaffen werden. Dieses ist Bestandteil der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche in diesem Siedlungsbereich der Gemeinde.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in einigen Wochen durchgeführt und gesondert öffentlich bekannt gemacht.

Schlierbach, den 05.05.2023

gez.

Sascha Krötz
Bürgermeister

http://www.schlierbach.de//rathaus-buergerservice/aktuelles