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Schlierbach

Austausch von Wasserzählern

Artikel vom 03.05.2021

Austausch von Wasserzählern wegen Ablauf der Eichfrist

Aufgrund des Eichgesetzes ist es notwendig, dass die von der Gemeinde Schlierbach zur Verfügung gestellten Wasserzähler in regelmäßigen Zeitabständen (alle 6 Jahre) ausgewechselt werden. Betroffen sind hiervon für das Jahr 2021 Zähler aus dem Eichjahr 2015.

Nach den gesetzlichen Vorschriften und der verstärkten Kontrolle durch das Eichamt werden abMontag, den 10. Mai 2021 im gesamten Gemeindegebiet die Wasserzähler aus dem Eichjahr 2015 gewechselt.

Die von der Gemeinde beauftragte Firma „Michael Schmidt, Installateur- und Heizungsbaubetrieb“ wird sich mit den Grundstückseigentümern in Verbindung setzen.

Falls Sie von der Firma „Michael Schmidt, Installateur- und Heizungsbaubetrieb“ nicht angetroffen werden, wird eine Nachricht zur Terminabsprache in Ihrem Briefkasten hinterlassen.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren bitten wir die Grundstückseigentümer der Firma freien Zugang zu den Messeinrichtungen zu gewähren.

In diesem Zusammenhang wird die technische Ausführung der Wasserzähleranlage geprüft. Die Wasserzählanlage muss den Bestimmungen des Deutschen Normausschusses (DIN 1988) und den Vorschriften der Gemeinde entsprechen. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die nach diesen Vorschriften zugelassen sind.

Sollten Mängel an der Wasserzählanlage vorhanden sein, wird der jeweilige Anschlussinhaber von der Firma „Michael Schmidt, Installateur- und Heizungsbaubetrieb“ unterrichtet. Der Mangel ist nach Bekanntgabe umgehend zu beheben. Die hieraus entstehenden Kosten sind vom Grundstückseigentümer zu tragen.

http://www.schlierbach.de//rathaus-buergerservice/aktuelles