Bundestagswahl 2025
Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zur Bundestagswahl im Jahr 2025.
Link zur Beantragung von Briefwahlunterlagen
Sollten Sie an der Bundestagswahl per Briefwahl teilnehmen wollen, können Sie Ihre Briefwahlunterlagen, nach Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung, hier beantragen.
Bitte beachten Sie unbedingt die untenstehenden Hinweise zur Briefwahl.
Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
Wichtige Informationen zur Briefwahl – Fristen und Versandhinweise
Die Wahlbenachrichtigungen für die kommende Bundestagswahl, die voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfinden wird, werden voraussichtlich ab dem 8. Januar 2025 ausgetragen und zugestellt. Nach Erhalt der Benachrichtigung haben Wahlberechtigte die Möglichkeit, die Briefwahl zu beantragen. Das Bürgerbüro wird die Wahlscheine umgehend vorbereiten.
Bitte beachten Sie jedoch, dass die Stimmzettel aufgrund gesetzlicher Fristen, die die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung berücksichtigen, erst ab dem 7. Februar 2025 bei der Gemeindeverwaltung eintreffen werden. Erst nach Erhalt der Stimmzettel kann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden.
Zwischen dem Eingang der Stimmzettel bei der Gemeindeverwaltung und dem Wahltag bleibt somit lediglich ein Zeitraum von gut zwei Wochen, in dem die Briefwahlunterlagen zugestellt werden können und die Gemeindeverwaltung wieder erreichen müssen.
Beim Rückversand der ausgefüllten Briefwahlunterlagen per Post bitten wir Sie, die Zustelldauer zu beachten.
Um sicherzugehen, können Sie die Briefwahlunterlagen jederzeit direkt in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen.
Wichtiger Hinweis für Reisende:
Sollten Sie planen, vor dem 7. Februar 2025 zu verreisen und bis zum Wahltag nicht zurückzukehren, empfiehlt es sich, die Briefwahlunterlagen an eine alternative Adresse senden zu lassen.
Informationen zu Wahlhelfern
Da die bevorstehende Bundestagswahl deutlich weniger umfangreich ist, als die kombinierten Wahlen im vergangenen Jahr, werden weitaus weniger Wahlhelfer benötigt. Daher konnten nicht alle freiwilligen Meldungen berücksichtigt werden.
Wir möchten uns dennoch herzlich bei allen bedanken, die ihre Bereitschaft zur Mithilfe als Wahlhelfer signalisiert haben. Ihre Unterstützung ist von unschätzbarem Wert, und wir freuen uns darauf, bei zukünftigen Wahlen wieder auf Sie zukommen zu dürfen!
Informationen bei Zuzug oder Umzug
Sie sind hier zugezogen oder innerhalb unserer Gemeinde/Stadt umgezogen, Ihre Nebenwohnung ist zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt? Dann beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechts bitte diese Hinweise (PDF-Datei).
Hinweis für Sehbehinderte und Blinde
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.