Bundestagswahl 2025: Schlierbach

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Schlierbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Herzlich willkommen in der
Gemeinde Schlierbach

Bundestagswahl 2025

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zur Bundestagswahl im Jahr 2025.

Link zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

Sollten Sie an der Bundestagswahl per Briefwahl teilnehmen wollen, können Sie Ihre Briefwahlunterlagen, nach Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung, hier beantragen.

Bitte beachten Sie unbedingt die untenstehenden Hinweise zur Briefwahl.

Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Wichtige Informationen zur Briefwahl – Fristen und Versandhinweise

Die Wahlbenachrichtigungen für die kommende Bundestagswahl, die voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfinden wird, werden voraussichtlich ab dem 8. Januar 2025 ausgetragen und zugestellt. Nach Erhalt der Benachrichtigung haben Wahlberechtigte die Möglichkeit, die Briefwahl zu beantragen. Das Bürgerbüro wird die Wahlscheine umgehend vorbereiten.

 

Bitte beachten Sie jedoch, dass die Stimmzettel aufgrund gesetzlicher Fristen, die die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung berücksichtigen, erst ab dem 7. Februar 2025 bei der Gemeindeverwaltung eintreffen werden. Erst nach Erhalt der Stimmzettel kann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden.

 

Zwischen dem Eingang der Stimmzettel bei der Gemeindeverwaltung und dem Wahltag bleibt somit lediglich ein Zeitraum von gut zwei Wochen, in dem die Briefwahlunterlagen zugestellt werden können und die Gemeindeverwaltung wieder erreichen müssen.

Beim Rückversand der ausgefüllten Briefwahlunterlagen per Post bitten wir Sie, die Zustelldauer zu beachten.

Um sicherzugehen, können Sie die Briefwahlunterlagen jederzeit direkt in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen.

 

Wichtiger Hinweis für Reisende:
Sollten Sie planen, vor dem 7. Februar 2025 zu verreisen und bis zum Wahltag nicht zurückzukehren, empfiehlt es sich, die Briefwahlunterlagen an eine alternative Adresse senden zu lassen.

Informationen zu Wahlhelfern

Da die bevorstehende Bundestagswahl deutlich weniger umfangreich ist, als die kombinierten Wahlen im vergangenen Jahr, werden weitaus weniger Wahlhelfer benötigt. Daher konnten nicht alle freiwilligen Meldungen berücksichtigt werden.

Wir möchten uns dennoch herzlich bei allen bedanken, die ihre Bereitschaft zur Mithilfe als Wahlhelfer signalisiert haben. Ihre Unterstützung ist von unschätzbarem Wert, und wir freuen uns darauf, bei zukünftigen Wahlen wieder auf Sie zukommen zu dürfen!

Informationen bei Zuzug oder Umzug

Sie sind hier zugezogen oder innerhalb unserer Gemeinde/Stadt umgezogen, Ihre Nebenwohnung ist zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt? Dann beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechts bitte diese Hinweise (PDF-Datei).

Hinweis für Sehbehinderte und Blinde

Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.


Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.