Balkonkraftwerke: Schlierbach

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Schlierbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Herzlich willkommen in der
Gemeinde Schlierbach

Förderung von „Balkonkraftwerken“

In den Haushaltsplanberatungen 2023 hat der Gemeinderat die pauschale Förderung von sogenannten Balkonkraftwerken für die Jahre 2023 und 2024 beschlossen. Die Gemeinde wird daher pro Jahr bis zu 40 Anlagen in Höhe von 150 Euro / Stück bezuschussen.

Mit Balkonkraftwerken (auch Stecker-Solarmodule oder Balkon-PV-, Plug-in-, Mini-PV-Anlage genannt) können zum Beispiel auch Mieter, die über kein eigenes Dach verfügen, von Photovoltaik profitieren und zur Energiewende beitragen. Diese Balkonsolarmodule sind steckerfertige Anlagen und erzeugen Strom für den Eigenbedarf. Solche steckerfertigen Anlagen berechtigen jedoch nicht zu einer Einspeisevergütung nach EEG.

Förderbedingungen:
Förderfähig ist die Errichtung von steckbaren Stromerzeugungsanlagen bis maximal 600 W Wechselrichter-Ausgangsleistung. Die Fördersumme je Anlage beträgt bis zu 150 Euro. Es werden maximal 50 % der Anschaffungskosten (Rechnungsbetrag der Anlage) gefördert.

Der Standort der geförderten Anlage muss innerhalb der Gemeinde Schlierbach liegen. Anlagen können nur für bewohnte Objekte gefördert werden. Je Wohneinheit kann maximal eine Anlage gefördert werden.

Die Förderung ist aktuell auf die Jahre 2023 und 2024 begrenzt.

Die Anlage muss mindestens fünf Jahre im Eigentum des Geförderten befindend in Betrieb sein. Andererseits muss die Förderung anteilig zurückgezahlt werden.

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Schlierbach. Eine Förderung kann nur im Rahmen der für diesen Zwecke bereit gestellten Haushaltsmittel und nur bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen bewilligt werden.

Wir weisen darauf hin, dass bei Miet- und Eigentumswohnungen eine Erlaubnis des Hauseigentümers oder der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erforderlich sein kann.

Antragstellung:
Den entsprechenden Antrag auf Förderung finden Sie hier (PDF-Datei). Dem ausgefüllten Antrag muss eine Kopie der Rechnung und ein Foto der aufgebauten Anlage beigefügt werden.