Erklärung zur Barrierefreiheit: Schlierbach

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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Gemeinde Schlierbach

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.schlierbach.de veröffentlichten Website der Gemeinde Schlierbach. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 27.07.2022 bis 28.07.2022 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

stoerungsmeldung-strassenbeleuchtung

1. Barriere:

  1. Beschreibung: Einige Bilder und Infografiken sind unzureichend durch Textbeschreibungen ergänzt. Die Grafiken befinden sich auf folgenden Seiten:
    Coronavirus
    Waldkindergarten
    Ortskernsanierung
    Heiraten in Schlierbach
    Stellenausschreibungen
    Anreise & Verkehrsanbindung
    Störungsmeldung Straßenbeleuchtung
  2. Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus werden die Bilder und Infografiken nach und nach überprüfen und die dazugehörigen Textpassagen um die fehlenden Informationen ergänzen, sowie die Titel und Alternativtexte der Bilder überprüfen.

2. Barriere:

  • a. Beschreibung: Auf der Seite "Sitzungskalender" ist eine Kalenderblatt-Fuktion eingebunden, welche nicht im vollem Umfang barrierefrei zugänglich ist
  • b. Barrierefreie Alternative: Alle Termine in diesem Kalender finden Sie auch als barrierefreie Variante auf der Seite "Sitzungstermine"

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

1. Teilbereich:

  1. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Gemeinde Schlierbach kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen, um eine Schulung zum Thema „Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente“, sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Gemeinde Schlierbach auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Gemeinde Schlierbach überarbeitet werden. Die Gemeinde Schlierbach ist dennoch bemüht, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

2. Teilbereich:

  1. Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache.
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Gemeinde Schlierbach bei diesem Thema noch nicht tätig werden, da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.07.2022 erstellt und zuletzt am 28.07.2022 überprüft und aktualisiert.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Ansprechperson Barrierefreiheit der Gemeinde Schlierbach

Sascha Krötz
Hölzerstraße 1
73278 Schlierbach
Telefonnummer: 07021 97006-0
Faxnummer: 07021 97006-30
E-Mail schreiben

Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.

Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: Telefonnummer: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.