Sanierungsgebiet "Ortskern III"
Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortskern III“ wurde mit Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 08.04.2020 in das Landessanierungsprogramm (LSP) aufgenommen und mit einem Förderrahmen in Höhe von 1.333.333 € (Finanzhilfe 800.000 €) ausgestattet.
Die entsprechende Sanierungssatzung sowie die Förderquoten für private
Ordnungsmaßnahen wurde vom Gemeinderat am 19.10.2020 einstimmig
beschlossen.
Beschluss der Sanierungssatzung
Bericht aus dem Gemeinderat v. 19.10.2020:
Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortskern III“ wurde mit Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 08.04.2020 in das Landessanierungsprogramm (LSP) aufgenommen und mit einem Förderrahmen in Höhe von 1.333.333 € (Finanzhilfe 800.000 €) ausgestattet.
Die als Voraussetzung für die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes und damit für die Durchführung erforderlicher Erneuerungsmaßnahmen sowie für die Inanspruchnahme der bewilligten Finanzhilfen notwendigen Vorbereitenden Untersuchungen wurden mit Beschluss des Gemeinderates vom 25.05.2020 eingeleitet und am 29.05.2020 ordnungsgemäß im Mitteilungsblatt der Gemeinde Schlierbach bekannt gemacht.
Die im Zusammenhang mit der Antragstellung erarbeiteten planerischen Grundlagen und Überlegungen sowie die im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse haben ausreichende Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit von Erneuerungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch in dem zukünftigen Sanierungsgebiet „Ortskern III“ und die daraus abzuleitenden Ziele und Maßnahmen ergeben. Die der Antragstellung zugrundeliegenden planerischen Überlegungen sowie die Ziele der Sanierung
wurden bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 14.10.2019 ausführlich dargestellt und erörtert.
Die entsprechende Satzung wurde vom Gemeinderat am 19.10.2020 in öffentlicher Sitzung einstimmig beschlossen.
Beschluss der Förderquoten für private Ordnungsmaßnahen
Bericht aus dem Gemeinderat v. 19.10.2020:
Im Rahmen der Ortskernsanierung III wurde eine Eigentümerbefragung durchgeführt. Die Befragung ergab das Ergebnis, dass 24 Eigentümer eine Sanierung mittlerer Intensität und 12 Eigentümer eine umfassende Sanierung anstreben und durchführen wollen.
Folgende Förderquoten wurden vom Gemeinderat einstimmig beschlossen:
- Investitionsobergrenze (für die Zuschussberechnung): 400.000 €
- Degressive Staffelung der Zuschüsse:
als Erneuerungsaufwand anerkannteHerstellungskosten | Zuschussquote |
---|---|
bis 100.000 € | 20 % |
von 100.000 € bis 200.000 € | 22,5 % |
über 200.000 € bis 400.000 € | 10 % |
- Bagatellgrenze zum grundsätzlichen Ausschluss von Maßnahmen mit zu geringem Wirkungsgrad. Keine Förderung von Maßnahmen, deren anerkennungsfähige Herstellungskosten unter 15.000 € liegen.
- Förderung privater Grundstücksneuordnungen kann nur dann in Betracht kommen,wenn eine Nutzung der neugeordneten Flächen gemäß den Entwicklungszielen und Neuordnungsvorstellungen der Gemeinde stattfinden.
- In Falle einer Wiederbebauung entsprechend den städtebaulichen und gestalterischen Maßgaben der Gemeinde wird eine Entschädigung im Umfang von 80 % der durch Rechnungsvorlage nachzuweisenden Abbruchkosten bis maximal 50.000 € zu gewährt. Auf eine Entschädigung des Gebäuderestwertes gänzlich zu verzichten.
Sanierungsgebiet "Ortskern III": Finanzhilfen vom Land bewilligt
Pressemitteilung v. 09.04.2020:
Eine freudige Nachricht flatterte Ende vergangener Woche ins Rathaus. Für die neu beantragte städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortskern III“ wurden für den ersten Zeitraum 800.000 Euro an Finanzhilfen von Seiten des Landes bewilligt. Nach über 2 Jahren Vorbereitung mit etlichen Untersuchungen, Gesprächen und Veranstaltungen (Tag der Städtebauförderung, Einwohnerversammlung speziell zu diesem Thema, Bürgerbefragung) kann eindeutig gesagt werden: Die Mühe hat sich gelohnt!
Insbesondere bei einem langen Abstimmungs- und Besichtigungstermin in Schlierbach konnte die Gemeindeverwaltung gemeinsam mit Stadtplaner Manfred Mezger (mquadrat) und Sanierungsberater Wolfgang Mielitz (Landsiedlung) die Vertreter des Regierungspräsidiums und des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau überzeugen. Die wichtigen Infrastrukturprojekte zur Aufwertung des Ortskern (u.a. Barrierefreiheit, Sicherung der medizinischen Versorgung, Wohnungsbau) wurden vorgestellt und gemeinsam erörtert.
Herzlichen Dank an dieser Stelle an die Fördergeber für die konstruktiven Beratungen und die positive Entscheidung zugunsten unserer Gemeinde sowie an den gesamten Gemeinderat für die Rückendeckung und die Zustimmung zur Antragstellung.
Neben den Leuchtturmprojekten zur Sicherung der Grundversorgung im Ortskern der Gemeinde, können auch private Ordnungs- und Modernisierungsmaßnahmen gefördert werden. Hierzu wird im Laufe des Jahres eine Sanierungssatzung mit detaillierten Fördergrundsätzen im Gemeinderat beraten und beschlossen.