Bebauungspläne der Gemeinde Schlierbach
Hier können Sie sich zukünftig über die rechtskräftigen Bebauungspläne bzw. über Bebauungspläne in Aufstellung der Gemeinde Schlierbach informieren.
Rechtskräftige Bebauungspläne
Folgende rechtskräftige Bebauungspläne können bereits online eingesehen werden.
Gewerbegebiet Beim Schopf, 2. Änderung
Hauptstraße, 5. Änderung
In den Schießgärten, 2. Änderung
Bebauungspläne in Aufstellung
Lebensmittelmarkt
Der Gemeinderat der Gemeinde Schlierbach hat am 19.09.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt“ und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.
Ziele und Zwecke der Planung
Im Bereich des Netto-Marktes an der Auchtertstraße existiert derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Zur Sicherung der Nahversorgung in der Gemeinde soll an diesem Standort ein Neubau mit größerer Verkaufsfläche entstehen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschafften werden.
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Schlierbach, den 30.09.2022
Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 19.09.2022 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
"Hohenstaufenstrasse, 1. Änderung“
Der Gemeinderat der Gemeinde Schlierbach hat am 24.01.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hohenstaufenstrasse, 1. Änderung“ und die Aufstellung der Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.
Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 24.01.2022 maßgebend.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich verträgliche Nachverdichtung durch Einzel- und Doppelhäuser im Quartier geschaffen werden.
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit findet, entsprechend des § 13a BauGB, nicht statt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.
Schlierbach, den 28.01.2022
gez. Sascha Krötz
Bürgermeister
Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Hohenstaufenstrasse, 1. Änderung“ in Schlierbach
Zur Sicherung des mit Beschluss des Gemeinderates vom 24.01.2022 eingeleiteten Bebauungsplanverfahren "Hohenstaufenstrasse, 1. Änderung" hat der Gemeinderat der Gemeinde Schlierbach in öffentlicher Sitzung am 24.01.2022 eine Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Die Satzung über die Veränderungssperre tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre ist der Lageplan vom 24.01.2022 maßgebend.
Die Veränderungssperre kann während der üblichen Dienstzeiten beim Bürgermeisteramt Schlierbach, Hölzerstraße 1, 73278 Schlierbach eingesehen werden. Jedermann kann die Veränderungssperre einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und dem § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsvorschriften wird hingewiesen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde Schlierbach, Hölzerstraße 1, 73278 Schlierbach, geltend zu machen.
Schlierbach, den 28.01.2022
gez. Sascha Krötz
Bürgermeister