Bebauungspläne der Gemeinde Schlierbach
Hier können Sie sich über rechtskräftigen Bebauungspläne bzw. über Bebauungspläne in Aufstellung der Gemeinde Schlierbach informieren.
Rechtskräftige Bebauungspläne
Die Bebauungspläne der Gemeinde Schlierbach können hier digital eingesehen werden. Eine interaktive Karte zeigt auf den ersten Blick, welcher Bebauungsplan für ein bestimmtes Grundstück gilt. Die einzelnen Bebauungspläne können bei Bedarf auch heruntergeladen und gespeichert werden.
Bebauungspläne in Aufstellung
Dorfwiesen II
Der Gemeinderat der Gemeinde Schlierbach hat am 24.04.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Dorfwiesen II“ und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.
Der Gemeinderat hat des Weiteren beschlossen, zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Das Gebiet befindet sich im Süden des Gemeindegebiets zwischen dem Baugebiet Dorfwiesen im Westen und der Seestraße im Osten. Im Norden grenzt es an den Ahornweg und im Süden an die offene Wiesenflur an. Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 24.04.2023 maßgebend.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung eines kleineren Wohngebiets im Gewann „Dorfwiesen“ geschaffen werden. Dieses ist Bestandteil der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche in diesem Siedlungsbereich der Gemeinde.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der städtebauliche Entwurf mit der vorläufigen Begründung zum Bebauungsplan sowie der artenschutzrechtlichen Voruntersuchung werden vom 07.08.2023 bis einschließlich 15.09.2023 im Internet veröffentlicht. Die genannten Unterlagen können unter www.m-quadrat.cc/downloads.php bzw. auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden:
Lageplan v. 24.04.2023 (PDF-Datei)
Städtebaulicher Entwurf v. 24.04.2023 (PDF-Datei)
Begründung (PDF-Datei)
Artenschutzrechtliche Prüfung (PDF-Datei)
Nach der bereits erfolgten Informationsveranstaltung kann sich die Öffentlichkeit in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zur Planung äußern. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse gemeinde(@)schlierbach.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus, Hölzerstraße 1, 73278 Schlierbach zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Schlierbach, den 28.07.2023
gez. Sascha Krötz
Bürgermeister
Hohenstaufenstrasse, 1. Änderung
Der Gemeinderat der Gemeinde Schlierbach hat am 24.01.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hohenstaufenstrasse, 1. Änderung“ und die Aufstellung der Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.
Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 24.01.2022 maßgebend.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich verträgliche Nachverdichtung durch Einzel- und Doppelhäuser im Quartier geschaffen werden.
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit findet, entsprechend des § 13a BauGB, nicht statt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.
Schlierbach, den 28.01.2022
gez. Sascha Krötz
Bürgermeister
Im Äußeren Feld, 2. Änderung
Der Gemeinderat der Gemeinde Schlierbach hat am 17.07.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Im Äußeren Feld, 2. Änderung“ und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.
Das Plangebiet liegt im östlichen Teil der Gemeinde und umfasst Flächen des Gewerbegebietes zwischen der Siemensstraße und der Robert-Bosch-Straße. Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 17.07.2023 maßgebend.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung geschafften werden und das Gewerbegebiet langfristig als Standort für Handwerks- und Produktionsbetriebe gesichert werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB findet zu einem späteren Zeitpunkt statt und wird gesondert Bekannt gemacht.
Schlierbach, den 28.07.2023
gez. Sascha Krötz
Bürgermeister

Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Im äußeren Feld, 2. Änderung“
Der Gemeinderat der Gemeinde Schlierbach hat in öffentlicher Sitzung am 23. Juni 2025 aufgrund von § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die nachfolgende Verlängerung der am 28. Juli 2023 in Kraft getretenen Veränderungssperre beschlossen:
Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bebauungsplan „Im äußeren Feld, 2. Änderung“ in Schlierbach
Der Gemeinderat der Gemeinde Schlierbach hat am 23. Juni 2025 aufgrund von § 14, § 16 und § 17 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) und § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000, 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. November
2024 (GBl. 2024 Nr. 98) die nachfolgende Satzung beschlossen.
§ 1 Verlängerung der Veränderungssperre
Die am 28. Juli 2023 in Kraft getretene Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im äußeren Feld, 2. Änderung“ wird um ein Jahr verlängert.
§2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und dem § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsvorschriften wird hingewiesen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde Schlierbach geltend zu machen.
Schlierbach, den 4. Juli 2025
gez.
Sascha Krötz
Bürgermeister
Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre (PDF-Datei)
Lageplan zur Veränderungssperre v. 17.07.2023 (PDF-Datei)


