Bebauungspläne der Gemeinde Schlierbach
Hier können Sie sich zukünftig über die rechtskräftigen Bebauungspläne bzw. über Bebauungspläne in Aufstellung der Gemeinde Schlierbach informieren.
Rechtskräftige Bebauungspläne
Folgende rechtskräftige Bebauungspläne können bereits online eingesehen werden.
Eichbrunnen-Haslenbach, 3. Änderung
Gewerbegebiet Beim Schopf, 2. Änderung
Hauptstraße, 5. Änderung
"Im Äußeren Feld, 3. Änderung"
In den Schießgärten, 2. Änderung
Bebauungspläne in Aufstellung
Lebensmittelmarkt
Aufstellung und frühzeitige Beteiligung des Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt“
Der Gemeinderat der Gemeinde Schlierbach hat am 19.09.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt“ und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.
In öffentlicher Sitzung am 24.06.2024 hat der Gemeinderat des Weiteren den Vorentwurf des Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt“ sowie den Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO zum Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Das Plangebiet befindet sich im Norden des Gemeindegebietes an der Einmündung der Auchtertstraße in die B 297 und beinhaltet die Flurstücke Nr. 641/3 (teilweise) sowie 641/8. Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 24.06.2024 maßgebend.
Ziele und Zwecke der Planung
Im Bereich des Netto-Marktes an der Auchtertstraße existiert derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Zur Sicherung der Nahversorgung in der Gemeinde soll an diesem Standort ein Neubau mit größerer Verkaufsfläche entstehen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschafften werden.
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung einschließlich der Objektplanung und der Auswirkungsanalyse zur Entwicklung eines Nahversorgungsstandorts in Schlierbach sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden vom 08.07.2024 bis einschließlich zum 09.08.2024 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.
Die genannten Unterlagen können unter www.m-quadrat.cc/downloads.php bzw. auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden:
- Zeichnerischer Teil zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt“ (PDF-Datei)
- Textlicher Teil und örtliche Bauvorschriften zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt“ (PDF-Datei)
- vorläufige Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt“ (PDF-Datei)
- Vorentwurf Neubau Lebensmittel-Vollsortimentmarkt (Objektplanung) (PDF-Datei)
- Auswirkungsanalyse zur Entwicklung eines Nahversorgungsstandorts vom 15.04.2024 (PDF-Datei)
Umweltbezogene Informationen zum Plangebiet sind nicht verfügbar.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse gemeinde(@)schlierbach.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Sollte eine persönliche Information zur Planung, oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind vorab telefonisch unter 07021/97006-0 zu vereinbaren.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus, Hölzerstraße 1, 73278 Schlierbach zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Schlierbach, den 28.06.2024
gez.
Krötz
Bürgermeister
„Im Äußeren Feld, 2. Änderung“
Der Gemeinderat der Gemeinde Schlierbach hat am 17.07.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Im Äußeren Feld, 2. Änderung“ und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.
Das Plangebiet liegt im östlichen Teil der Gemeinde und umfasst Flächen des Gewerbegebietes zwischen der Siemensstraße und der Robert-Bosch-Straße. Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 17.07.2023 maßgebend.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung geschafften werden und das Gewerbegebiet langfristig als Standort für Handwerks- und Produktionsbetriebe gesichert werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB findet zu einem späteren Zeitpunkt statt und wird gesondert Bekannt gemacht.
Schlierbach, den 28.07.2023
gez. Sascha Krötz
Bürgermeister
Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Im Äußeren Feld, 2. Änderung“
Zur Sicherung des mit Beschluss des Gemeinderates vom 17.07.2023 eingeleiteten Bebauungsplanverfahren "Im Äußeren Feld, 2. Änderung" hat der Gemeinderat der Gemeinde Schlierbach in öffentlicher Sitzung am 17.07.2023 eine Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Die Satzung über die Veränderungssperre tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre ist der Lageplan vom 17.07.2023 maßgebend.
Die Veränderungssperre kann während der üblichen Dienstzeiten beim Bürgermeisteramt Schlierbach, Hölzerstraße 1, 73278 Schlierbach eingesehen werden. Jedermann kann die Veränderungssperre einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und dem § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsvorschriften wird hingewiesen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde Schlierbach, Hölzerstraße 1, 73278 Schlierbach, geltend zu machen.
Schlierbach, den 28.07.2023
gez. Sascha Krötz
Bürgermeister
"Dorfwiesen II"
Der Gemeinderat der Gemeinde Schlierbach hat am 24.04.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Dorfwiesen II“ und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.
Der Gemeinderat hat des Weiteren beschlossen, zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Das Gebiet befindet sich im Süden des Gemeindegebiets zwischen dem Baugebiet Dorfwiesen im Westen und der Seestraße im Osten. Im Norden grenzt es an den Ahornweg und im Süden an die offene Wiesenflur an. Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 24.04.2023 maßgebend.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung eines kleineren Wohngebiets im Gewann „Dorfwiesen“ geschaffen werden. Dieses ist Bestandteil der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche in diesem Siedlungsbereich der Gemeinde.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der städtebauliche Entwurf mit der vorläufigen Begründung zum Bebauungsplan sowie der artenschutzrechtlichen Voruntersuchung werden vom 07.08.2023 bis einschließlich 15.09.2023 im Internet veröffentlicht. Die genannten Unterlagen können unter www.m-quadrat.cc/downloads.php bzw. auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden:
Lageplan v. 24.04.2023 (PDF-Datei)
Städtebaulicher Entwurf v. 24.04.2023 (PDF-Datei)
Begründung (PDF-Datei)
Artenschutzrechtliche Prüfung (PDF-Datei)
Nach der bereits erfolgten Informationsveranstaltung kann sich die Öffentlichkeit in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zur Planung äußern. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse gemeinde(@)schlierbach.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus, Hölzerstraße 1, 73278 Schlierbach zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Schlierbach, den 28.07.2023
gez. Sascha Krötz
Bürgermeister
"Hohenstaufenstrasse, 1. Änderung“
Der Gemeinderat der Gemeinde Schlierbach hat am 24.01.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hohenstaufenstrasse, 1. Änderung“ und die Aufstellung der Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.
Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 24.01.2022 maßgebend.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich verträgliche Nachverdichtung durch Einzel- und Doppelhäuser im Quartier geschaffen werden.
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit findet, entsprechend des § 13a BauGB, nicht statt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.
Schlierbach, den 28.01.2022
gez. Sascha Krötz
Bürgermeister
Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Hohenstaufenstrasse, 1. Änderung“ in Schlierbach
Zur Sicherung des mit Beschluss des Gemeinderates vom 24.01.2022 eingeleiteten Bebauungsplanverfahren "Hohenstaufenstrasse, 1. Änderung" hat der Gemeinderat der Gemeinde Schlierbach in öffentlicher Sitzung am 24.01.2022 eine Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Diese Veränderungssperre wurde vom Gemeinderat am 18.12.2023 um ein Jahr verlängert.
Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre ist der Lageplan vom 24.01.2022 maßgebend.