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Amtliche Bekanntmachung

Artikel vom 23.02.2024

Aufstellung des Bebauungsplans „Im Äußeren Feld, 3. Änderung“

Der Gemeinderat der Gemeinde Schlierbach hat am 19.02.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Äußeren Feld, 3. Änderung“ und die Aufstellung der Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.

In derselben Sitzung wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Im Äußeren Feld, 3. Änderung“ sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO zum Bebauungsplan gebilligt sowie beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.

Das Plangebiet liegt zwischen der Robert-Bosch-Straße und der Hattenhofer Straße und umfasst einen Teilbereich des Flst. Nr. 897. Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 19.02.2024 maßgebend. Der Planbereich ist im folgenden Planausschnitt dargestellt:

Ziele und Zwecke der Planung
Der Wertstoffhof der Gemeinde Schlierbach befindet sich in der Robert-Bosch-Straße. In seiner jetzigen Ausgestaltung mit nur wenigen Abfallcontainern und beengten Verhältnissen unmittelbar an der Straße ist der Standort jedoch nicht mehr zukunftsfähig.

Die Gemeinde hat daher gemeinsam mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreis Göppingen eine Planung für einen modernen, den heutigen Anforderungen entsprechenden Wertstoffhof auf dem Grundstück erstellt.

Der bestehende Bebauungsplan „Im Äußeren Feld“ aus dem Jahr 1977 setzt jedoch nur einen Teil der notwendigen Flächen als eingeschränktes Gewerbegebiet fest. Aus diesem Grund ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit findet, entsprechend des § 13a BauGB, nicht statt.

Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden vom 04.03.2024 bis einschließlich zum 05.04.2024 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.

Die genannten Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Schlierbach sowie unter https://www.m-quadrat.cc/downloads.php eingesehen werden. Umweltbezogene Informationen zum Plangebiet sind nicht verfügbar.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse gemeinde(@)schlierbach.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Sollte eine persönliche Information zur Planung, oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind vorab telefonisch unter 07021/97006-0 zu vereinbaren.

Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus, Hölzerstraße 1, 73278 Schlierbach zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Schlierbach, den 23.02.2024

gez. Krötz
Bürgermeister