Amtliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplans „Eichbrunnen-Haslenbach, 3. Änderung“
Der Gemeinderat der Gemeinde Schlierbach hat am 19.02.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Eichbrunnen-Haslenbach, 3. Änderung“ und die Aufstellung der Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.
In derselben Sitzung wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Eichbrunnen-Haslenbach, 3. Änderung“ sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO zum Bebauungsplan gebilligt sowie beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen.
Das Plangebiet liegt an der Ecke Eichbrunnenstraße und Max-Eyth-Straße. Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 19.02.2024 maßgebend. Der Planbereich ist im folgenden Planausschnitt dargestellt:
Ziele und Zwecke der Planung
Im Jahr 2015 hat die Gemeinde Schlierbach mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Eichbrunnen-Haslenbach, 1. Änderung“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung eines ehemaligen Kindergartengrundstücks zwischen der Max-Eyth-Straße und der Daimlerstraße geschaffen.
Bei der Umsetzung der Planung hat sich die Gemeinde im weiteren Verlauf dazu entschieden, von der im Bebauungsplan dargestellten Aufteilung der Grundstücke geringfügig abzuweichen. Dies führt dazu, dass ein schmaler Streifen des nördlichen Baugrundstücks in die zum damaligen Zeitpunkt geplante öffentliche Grünfläche (Spielplatz) hineinragt.
Der Eigentümer des Baugrundstücks möchte nun in diesem Bereich eine Nebenanlage errichten. Aufgrund der Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche in einem Teilbereich kann jedoch keine Genehmigung erteilt werden. Da die Gemeinde dem Vorhaben nicht entgegen steht ist daher eine Anpassung des Bebauungsplans an die tatsächlichen Grundstücksverhältnisse erforderlich.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit findet, entsprechend des § 13 BauGB, nicht statt.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden vom 04.03.2024 bis einschließlich zum 05.04.2024 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.
Die genannten Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Schlierbach sowie unter https://www.m-quadrat.cc/downloads.php eingesehen werden. Umweltbezogene Informationen zum Plangebiet sind nicht verfügbar.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse gemeinde(@)schlierbach.de übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Sollte eine persönliche Information zur Planung, oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind vorab telefonisch unter 07021/97006-0 zu vereinbaren.
Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus, Hölzerstraße 1, 73278 Schlierbach zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Schlierbach, den 23.02.2024
gez. Krötz
Bürgermeister