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Amtliche Bekanntmachung

Artikel vom 28.01.2022

Aufstellung des Bebauungsplanes „Hohenstaufenstrasse, 1. Änderung“

Der Gemeinderat der Gemeinde Schlierbach hat am 24.01.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hohenstaufenstrasse, 1. Änderung“ und die Aufstellung der Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.

Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 24.01.2022 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Lageplan zum Aufstellungsbeschluss (PDF-Datei)

Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich verträgliche Nachverdichtung durch Einzel- und Doppelhäuser im Quartier geschaffen werden.

Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit findet, entsprechend des § 13a BauGB, nicht statt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.

Schlierbach, den 28.01.2022

gez. Sascha Krötz
Bürgermeister