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Amtliche Bekanntmachung

Artikel vom 28.01.2022

Erlass einer Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Hohenstaufenstrasse, 1. Änderung“

Zur Sicherung des mit Beschluss des Gemeinderates vom 24.01.2022 eingeleiteten Bebauungsplanverfahren "Hohenstaufenstrasse, 1. Änderung" hat der Gemeinderat der Gemeinde Schlierbach in öffentlicher Sitzung am 24.01.2022 eine Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Die Satzung über die Veränderungssperre tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre ist der Lageplan vom 24.01.2022 maßgebend. Der Planbereich ist im folgenden unmaßstäblichen Planausschnitt dargestellt:

Satzung über die Veränderungssperre für den Bebauungsplan "Hohenstaufenstrasse, 1. Änderung" (PDF-Datei)

Lageplan zur Veränderungssperre (PDF-Datei)

Die Veränderungssperre kann während der üblichen Dienstzeiten beim Bürgermeisteramt Schlierbach, Hölzerstraße 1, 73278 Schlierbach eingesehen werden. Jedermann kann die Veränderungssperre einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und dem § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsvorschriften wird hingewiesen.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde Schlierbach, Hölzerstraße 1, 73278 Schlierbach, geltend zu machen.

Schlierbach, den 28.01.2022

gez. Sascha Krötz
Bürgermeister