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Amtliche Bekanntmachung

Artikel vom 22.07.2022

Der Entwurf des Bebauungsplans „Hauptstraße, 5. Änderung“ wurde vom 02.05.2022 bis einschließlich zum 03.06.2022 öffentlich ausgelegt. Parallel hierzu wurde die Behördenbeteiligung durchgeführt. Im Zuge dieser Beteiligungsrunde hat sich die Notwendigkeit der Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans ergeben.

Der Bebauungsplan wurde in folgenden Punkten geändert oder ergänzt:

  • Vereinheitlichung der zulässigen Dachformen
  • Anhebung der maximal zulässigen Traufhöhe

Aufgrund der Änderungen und Ergänzungen wird der Entwurf des Bebauungsplans erneut ausgelegt.

Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 18.07.2022 maßgebend. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Bebauungsplan der Innenentwicklung (gem. § 13a BauGB)
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs.2 BauGB)
Der geänderte und ergänzte Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung (inkl. Fachgutachten) werden vom 01.08.2022 bis einschließlich zum 02.09.2022 im Rathaus Schlierbach, Hölzerstraße 1, 73278 Schlierbach zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.

Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zu den geänderten oder ergänzten Teilen äußern.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen stehen darüber hinaus zeitgleich unter https://www.schlierbach.de/leben-wohnen/bauen/bebauungsplaene sowie unter http://www.m-quadrat.cc/downloads.php zum Download bereit.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplans - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Schlierbach, den 22.07.2022

gez. Sascha Krötz
Bürgermeister