Amtliche Bekanntmachung
Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen
Die Vorschlagsliste der Gemeinde Schlierbach zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Göppingen und den Strafkammern des Landgerichts Ulm liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 05.06.2023 bis 14.06.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bei der Gemeindeverwaltung Schlierbach,Hölzerstraße 1, 73278 Schlierbach, in Zimmer 7 und 3 aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche (bis einschließlich 23.06.2023) nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeindeverwaltung Schlierbach,Hölzerstraße 1, Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Schlierbach, den 02.06.2023
gez.
Krötz
Bürgermeister