Amtliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplans "Im Äußeren Feld, 2. Änderung"
Der Gemeinderat der Gemeinde Schlierbach hat am 17.07.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Im Äußeren Feld, 2. Änderung“ und die Aufstellung der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.Das Plangebiet liegt im östlichen Teil der Gemeinde und umfasst Flächen des Gewerbegebietes zwischen der Siemensstraße und der Robert-Bosch-Straße. Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 17.07.2023 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung geschafften werden und das Gewerbegebiet langfristig als Standort für Handwerks- und Produktionsbetriebe gesichert werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB findet zu einem späteren Zeitpunkt statt und wird gesondert Bekannt gemacht.
Schlierbach, den 28.07.2023
gez. Sascha Krötz
Bürgermeister